BAB und Wohngeld abgelehnt, weil BAB theoretisch möglich
Ich bin 25 jahre alt und wohne seit ich 18 bin 250km von meinen Eltern entfernt. Ich habe schon eine Ausbildung als Koch begonnen, musste sie aber nach 2 Jahren aus gesundheitlichen Gründen abbrechen. Nun mit 25 gibt mir ein super Betrieb die Möglichkeit noch eine Ausbildung zu machen. Um zu überleben, da ich ja auch irgendwie meine kleine Wohnung bezahlen muss, hab ich Berufsausbildungsbeihilfe beantragt. Nach langem Schriftverkehr mit meinen Eltern. Hatte ich alle Papiere zusammen und den BAB-Bescheid als Absage zurück bekommen, weil meine Eltern auf dem Papier zu viel verdienen. Gut dachte ich mir, wenn ich kein BAB bekomme kann ich Wohngeld beantragen. Heute nach Monate langem warten bekomme ich die Absage vom Wohngeld. Wenn ich das richtig verstanden habe, bekomme ich kein Wohngeld, weil ich theoretisch BAB berechtigt wäre, wenn meine Eltern nicht zuviel verdienen würden. Problem an der Geschichte ist das meine Eltern getrennt sind und wegen ihres Haushalts und meines Vaters neue Familie die er versorgen muss, kein Geld für mich übrig haben. Danke Vater-staat. Habe ich einen 400€ Job kann ich noch Hartz 4 beantragen, bin ich Azubi werden mir Steine in den Weg gelegt. Was soll ich den jetzt machen? Ich kann doch den Unterhalt nicht bei meinen Eltern einklagen. Kennt ihr nicht noch eine Lücke wie ich Widerspruch einlegen kann, oder wie man mich sonst unterstützen kann.
1 Antwort
"20.21 Wohngeld für Auszubildende und Studierende
(1) Es kommt ein Wohngeldanspruch in Betracht, wenn einem oder mehreren Haushaltsmitgliedern ein Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG oder nach den §§ 59 bis 73, 75, 101 Abs. 3 oder § 104 SGB III dem Grunde nach nicht zusteht. Das ist der Fall, wenn ein Studium oder eine Ausbildung schon bei abstrakter Betrachtung nach dem jeweiligen Gesetz nicht förderfähig ist oder in der Person des Antragstellers liegende Gründe bestehen, die eine jeweilige Förderung ausschließen (es sei denn, der Ausschluss erfolgt der Höhe nach). Demnach kann insbesondere ein Wohngeldanspruch bestehen, wenn,
(...) der Abbruch der Ausbildung oder der Wechsel der Fachrichtung ohne wichtigen oder unabweisbaren Grund erfolgt sind (§ 7 Abs. 3 und 4 BAföG)"
sag du hattest bei der ersten ausbildung einfach nach zwei jahren keinen bock mehr. dem paragraphen nach bist du einwandfrei wohngeldberechtigt. und das einkommen deiner eltern wird da null mit angerechnet.