wohngeld?

4 Antworten

Wenn Dein Vater genügend eigenes Einkommen hätte, könnte er natürlich Deine Freundin grosszügig kostenlos bei Euch wohnen lassen.

Wenn man staatliche Leistungen beansprucht, geht das natürlich nicht. Dann wird wohl das Einkommen sämtlicher 4 Haushaltsangehöriger zusammengerechnet und auf die Freundin entfällt dann intern ein Viertel der Miete. Und ihr Viertel wird dann aus ihren Quellen finanziert.

Warum muss sie angeben, was sie wo abgibt? Unterhalt wird nach Düsseldorfer Tabelle berechnet. Was sie mit dem Geld macht ist ihre Sache. Eigeneinkommen währe auf Unterhalt anrechenbar, nicht aber ihre Ausgaben.

Etwas anderes ist es, wenn sie Bafög beantragt. Da muss sie zur Berechnungihres Anspruchs Nachweisen, wie hoch ihre Miete ist. Wenn sie keine Miete zahlt,bzw keine Angaben dazu macht, bekommt sie entweder einen Pauschalmietzuschuss oder eben Bafög ohne Miete.

Wenn dein Vater also mit ihr keinen Mietvertrag macht und sie nur eine Kostenpauschale abgibt seh ich kein Problem.

Der zweite Fall ist allerdings anders, wenn dein Vater Wohngeld beantragen will, wird man dort pauschal die rechnerisch anteilige Miete deiner Freundin abziehen.

"Schadet diese Angabe?"

Wieso sollte es schaden?

Wenn Deinem Vater dadurch nichts oder weniger zusteht, dann ja zurecht!!!

Lutscher, Hauptsache dem Sozialsystem ungerechtfertig Gelder aus der Tasche ziehen wollen! 🤮🤮🤮🤮🤮

Dein Vater hat alle Einkünfte anzugeben.