Wohneigentümergemeinschaft - was ist steuerlich notwendig?
Mein Bruder in ich haben von unseren Eltern ein Mietshaus mit 6 Parteien überschrieben bekommen und verwalten dies nun gemeinschaftlich. Damit sind wir formal eine GbR (Wohneigentümergemeinschaft)? Was ist hierzu steuerlich mindestens erforderlich (Beantragung Steuernummer? Gewerbeanmeldung? Grundbucheintrag? ...?)
2 Antworten
Eine Wohnungseigentümergemeinschsft läge vor, wenn es sich um 6 Eigentumswohnungen handeln würde, Ihr seid vermutlich eine Bruchteilsgemeinschaft.
Eine gewerbliche Tätigkeit liegt bei Vermietungen von Wohnungen nicht vor.
Der Grundbucheintrag folgt aus dem notariellen Übertragungsvertrag automatisch.
Eine Steuernummer braucht Ihr tatsächlich, ob Ihr die vorab beantragt oder in der ersten Feststellungserklärung angebt, dass noch keine vorliegt, kommt mow aufs gleiche heraus.
Als Bruchteilsgemeinschaft müsst Ihr eine Feststellungserklärung abgeben, das Ergebnis derselben tragt Ihr in Eure Einkommensteuererklärungen ein.
Am besten einfach mal zum Steuerberater gehen!
PS:
Müssten sich eure Eltern nicht bestens damit auskennen?
Redet ihr nicht miteinander??