nebenberuflich Kunst online verkaufen?

2 Antworten

Vielleicht auch noch interessant, warum correct oder das Finanzamt deine Tätigkeit als Gewerbe einordnet: Für die Unterscheidung zwischen "klassischem" Künstler (das wäre dann steuerlich gesehen ein Freiberufler) und einem Kunst-Gewerbe, zieht das Finanzamt 2 Punkte maßgeblich herran:

  • Die "Funktionalität" des Ergebnisses (Kunst hat keine Funktion, ein kunstvoll hergestellter Brieföffner schon). Ist eine Funktion gegeben, ist es KunstHANDWERK und somit nicht freiberuflich.
  • Die "schöpferische Höhe" deiner Gestaltung (entsteht etwas komplett Neues?). Hier kann es z.B. sein dass ein Finanzamt dich nicht als Künstler*in annerkennt, wenn du nur Drucke, also Reproduktionen, verkaufst

Wie da in deinem Fall die Entscheidung fällt, muss das Finanzamt entscheiden. In beiden Fällen ist eine Anmeldung beim Finanzamt notwendig, und zwar ab dem Moment, indem du aktiv bist, entweder formlos als Freiberufler oder via Formular des Gewerbeamts. In beiden Fällen bekommst du eine Steuernummer zugeteilt, unter der du dann am Abschluss des Jahres deine Gewinne/Verluste aufführst und mittels dem Steuerformular EÜR an deine normale Steuer anhängst.

Die Kleinunternehmerregelung hat damit gar nichts zu tun, das ist nur eine "Option", um in den ersten 5 Jahren keine Mehrwertsteuer aufzuführen, was die Buchhaltung leichter macht (hierfür gibt es aber Vorgaben, wie z.B. einen Maximalverdienst von aktuell 22.000€/Jahr). Ist dennoch zu empfehlen für dein Vorhaben. An wen und in welche Länder du verkaufst, hat damit nichts zu tun und ist nicht beschränkt. Das hat eher Buchhaltungs-technische Eigenheiten.

Mehr zu dem Ganzen Thema Steuern, Gewerbe und Co. habe ich auch nochmal ausführlich hier zusammengefasst: https://smartist-academy.de/als-hobbykuenstler-bilder-verkaufen/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du bringst wie so viele alles mögliche durcheinander.

Was Du vorhast, ist ein Gewerbe - Du bist ja kein Maler.

Das meldet man bei der Gemeinde an (ein Kleingewerbe gibt es tatsächlich nicht).

Das macht man, wenn man ein Gewerbe ausübt.

Die Kleinunternehmer-Regelung ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuer-Recht.

Da Du wohl an Privatpersonen verkaufen wirst, würde ich diese wählen.

Einen Freibetrag gibt es nicht - Du hast auch nichts von 600 € gelesen.

Verkaufen kannst Du wo Du willst/kannst.