Geschäftsfahrten mit Privat-PKW: wie ist das mit der Abrechnung?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Laut Bundesreisekostengesetz hast du Anspruch auf 30 Cent pro gefahrenen Kilometer. Mit dieser Pauschale ist alles ( Benzin, Ölverbrauch, Verschleiß an deinem Auto ect ) abgegolten. Auch das Risikos eines Unfalles, den du erleiden könntest - das ist dein Privatvergnügen. Der Mehrbetrag, den dein Arbeitgeber zahlt, muss Lohnversteuert werden ( als geldwerter Vorteil in deiner Gehaltsabrechnung oder pauschal mit 25 % vom Arbeitgeber )

Aber: bei 1000 km ... warum fliegst du da nicht ? a.) spart das erheblich viel Zeit, Nerven, und .... die unkalkulierbaren Risiken, die auf den Straßen sind - z.B. Unachtsamkeit anderer Autofahrer ... Vom Flughafen zum Kunden kannst du auch mit dem Taxi fahren - die Kosten übernimmt der Arbeitgeber.

Wenn nicht fliegen - wäre die Deutsche Bahn auch eine Alternative.

Also, wenn er mehr zahlt udn die Kosten nicht nachgewiesen werden, muss die Differenz versteuert werden.

Du kannst natürlich auch Deine Gesamtkosten für das Auto ermitteln, Vers., Steuern, Treíbstoff, Inspektionen, Abschreibungen und dann durch Fahrtenbuch die betrieblichen von den privaten Kilometern trennen. dann wäre die Erstattung nur steuerpfichtig soweit sie höher ist als die tatsächlichen Kosten.