Wir wollen heiraten wie läuft das mit dem Amt?

3 Antworten

Es ändert sich nichts, außer dass Ihr nur noch einen Antrag braucht, den für Deinen dann Ehemann, weil ihr dann eine Bedarfsgemeinschaft seid und Ihr das Bürgergeld gemeinsam bekommt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Andri123  13.04.2023, 17:14

Nein, es ist eine gemischte Bedarfsgemeinschaft mit weiterhin zwei zuständigen Ämtern. Nur die Regelsätze werden angepasst.

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Ilona350 
Fragesteller
 13.04.2023, 17:53
@Andri123

Das heißt er muß jobcenter neuen Antrag stellen und ich Versorgungsamt???

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Andri123  13.04.2023, 18:10
@Ilona350

Versorgungsamt? Ich dachte, Du beziehst Grundsicherung nach SGB XII. Dann bleiben die bisherigen Ämter zuständig. Ob man einen neuen Antrag jeweils stellen muss, glaube ich nicht. Es reicht vermutlich eine Änderungsmitteilung und jeweils den Leistungsbescheid des Partners vorlegen.

Hier nochmal eine Quelle für alle zur gemischten Bedarfsgemeinschaft.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi_-9yFnqf-AhUDLewKHcj0DWkQFnoECAsQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.sozialberatung-essen.de%2Fvoraussetzung-hilfebed%25C3%25BCrftigkeit%2Fgemischte-bedarfsgemeinschaft%2F&usg=AOvVaw0-n2WHOf1Mn1AVkiIYtPLC

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Dann schickt ihr eine Kopie der Heiratsurkunde an das Jobcenter oder ans Sozialamt.

Also erhaltet Ihr nach Eheschließung Bürgergeld als BG - sprich Euch stehen dann die angemessenen Kosten der Unterkunft + 2*90% des Eckregelsatzes = 904 Euro (zuzüglich evtl. Mehrbedarf ) zu.

Dagegen wird ( soweit vorhanden ) unter Berücksichtigung evtl. Freibeträge Euer Einkommen angerechnet werden.