Muss ein Schaden immer schriftlich dem Versicherer gemeldet werden?

2 Antworten

Die Schadensmeldung mag fernmündlich, per E-Mail oder SMS zulässig sein, die Beantwortung des Schadenshergangs, Schadenshöhe (Rechnung) wird allermeist anhand eines auszufüllenden Formulars schrfitlich und unterzeichnet verlangt, weil du damit für die Richtigkeit der Angaben haftest und ggf. darüber in Regress genommen werden kannst.

Bei einem Filialversicherer übernimmt das ein Mitrarbeiter des Versicherungsbüros für dich.

G imager761

Wichtig ist, dass Du innerhalb einer Woche nach Schadenseintritt Kontakt zum Versicherer aufnimmst. Das kannst Du schriftlich, telefonisch oder online tun.

Die Versicherung wird Dir ein Schadensmeldungsformular zukommen lassen, das Du dann ordnungsgemäß ausfüllst und dann per Einschreiben mit Rückschein an die Versicherung schickst.