Wie und vor allem ab wann muss ich einen ETF Sparplan versteuern?

3 Antworten

Ein Sparplan per se ist nur die Mechanik für eine periodisch wiederkehrende Folge von Kaufaufträgen. Die Position, die mit einem Sparplan regelmäßig erhöht wird, kannst Du auch zwischendurch (z.B. bei einem starken Markteinbruch) auch mit Einmalkäufen aufstocken. Das alles hat mit der Versteuerung nichts zu tun.

Was zu versteuern ist, sind Erlöse aus Verkäufen von Positionen, d.h. wenn Du beispielsweise (Teil-)Positionen, die über einen Sparplan oder Einmalzahlungen aufgebaut wurden, verkaufst. Dann ist der Verkaufserlös abzüglich Anschaffungskosten abzüglich Transaktionskosten für den Verkauf zu versteuern.

Die Versteuerung erfolgt zunächst durch Rechnung gegen einen vielleicht vorhandenen Verlusttopf, dann gegen einen noch verbleibenden Betrag aus Deinem Freistellungsauftrag/einer NV-Bescheinigung. Was dann noch übrigbleibt, wird mit Abgeltungssteuer, SolZ und ggf. Kirchensteuer besteuert.

Deutsche Depotbanken führen das automatisch beim Verkauf von Positionen durch, d.h. da gibt es nichts mehr für die Anleger zu tun.

Solltest Du mit Deinem Grenzsteuersatz unter 25% liegen, dann kannst Du im Folgejahr bei der Einkommensteuererklärung eine Günstigerprüfung beantragen und einen Teil der gezahlten Steuern zurück erhalten.

Dann gibt es noch eine kleine Ergänzung: jährlich (am 02.01.) wird ggf. eine sogenannte Vorabpauschale fällig, die sich aus dem vorjährigen Wertzuwachs unter Berücksichtung ggf. gezahlter Ausschüttungen berechnet. Tante Google sagt Dir, wie das berechnet wird.

HeIsenberg97  27.01.2022, 13:11

Hallo Gandalf, ich habe selbst einen thesaurierenden Etf, den ich seit Anfang Februar 2021 bespare und bisher wurden mir keine vorabpauschale auf meinem Verrechnungskonto abgezogen. Wir haben bereits den 27.01.2022. Woran kann das liegen?
LG

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Wenn der Sparplan bei einer deutschen Bank eingerichtet ist, dann kümmert sich diese um die Versteuerung. Dazu musst Du also gar nichts tun.