Wann und wieviel versteuern bei Nebeneinkommen?

2 Antworten

Ich denke nicht, dass Deine Frage so einfach zu beantworten ist.

Wenn Du nur einen Minijob hast, stellen sich nämlich die Fragen:

  1. Wie bist Du krankenversichert?
  2. wovon lebst Du?

Ich kann mir nur vorstellen, dass Du entweder Bürgergeld bekommst, oder Familienversichert bist.

Wenn Du Bürgergeld bekommst, ist alles ganz einfach, dann ist das Thema Steuern erst interesant, wenn Du über ca. 11.000,- Euro Gewinn erzielst. Du musst dann natürlich auch Deine Krankenversicherung selbst tragen.

Wenn Du Familienversichert bist, kann es ebenso sein, wenn Du über die Eltern Krankenversichert bist.

Wärst Du ünber den Ehegatten versichert, wäre die Steeurproblematik in der gemeinsamen Veranlagung zu klären und auch hier wäre die Krankenversicherung selbst zu tragen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Davor musst du keine Steuererklärung angeben, sondern nur den Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung ausfüllen. Aber je nachdem was du machst, musst du ein Gewerbe anmelden.

Wenn deine Minijob pauschal versteuert wird, so zählt er nicht zum zu versteuernden Einkommen. Sprich der gesamt Grundfreibetrag entfällt auf deine selbständige Tätigkeit so dass du bis zu 10.908€ Gewinn gar keine Einkommenssteuer bezahlst.

Achja, Umsatzsteuer ist natürlich auch ein Thema. Da musst du dir überlegen ob die Kleinunternehmerregelung für dich in Frage kommt und Sinn macht.