Ab wann greift das Widerrufsrecht für Darlehen bei einer Baufinanzierung?

4 Antworten

Um das noch einmal zu verfeinern: Im § 356b BGB steht das ganz genau geregelt. Der Verbraucher muss eine Vertragsurkunde ODER den schriftlichen Antrag zu seiner Verfügung haben. Dieses Dokument muss zudem vollständig sein (also alle relevanten Informationen nach § 492 (2) BGB, z.B. effektiven Jahreszins, dem Nettodarlehensbetrag, dem Gesamtbetrag, der Vertragslaufzeit und  Auszahlungsbedingungen enthalten). Sind diese auf dem erhaltenen Dokument nicht vorhanden, müssen sie nachgeholt werden. Die Widerrufsfrist beträgt dann sogar einen Monat ab Erhalt des vollständigen Dokuments. (https://kreditorial.de/kredit-widerrufen/#c821)

Also in kurz: Wenn ihr mit der Unterschrift unter den Antrag diesen bereits ausgehändigt bekommen habt und dieser alle gesetzlichen Angaben enthält, läuft die Frist bereits dann. Entscheidend, ist, dass der Verbraucher alle nötigen Informationen über den geschlossenen Vertrag erhalten hat.

Entscheidend, ist, dass der Verbraucher alle nötigen Informationen über den geschlossenen Vertrag erhalten hat.

Also kann unmöglich ein Antrag das Widerrufsrecht schon in Lauf bringen! Es fehlt einfach die Unterschrift der Gegenseite.

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@gammonwarmal

Nun, das sind wohl leider Spitzfindigkeiten (Vertragsschluss), die aus dem BGB so nicht herausgelesen werden können. Dort ist vom Erhalt des schriftlichen Antrags ODER der Vertragsurkunde die Rede. Maßgeblich ist dabei also wirklich die vollständige Information über den geschlossenen oder angestrebten Vertrag, mit deren Kenntnis der Verbraucher 2 Wochen lang entscheiden kann, ob er diesen Antrag ODER Vertrag aufrecht erhalten oder widerrufen möchte.

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@stefanDD

§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Ich bin sogar dabei, wenn die Formulierung "soweit nicht anderes bestimmt ist" Deine Auslegung zulässt. Wobei ganz sicher die Frist erst beginnt, wenn ein Antrag (Willenserklärung) dem Annehmenden zugeht. Und da sehe ich einfach das Problem, dass der Zugang ja nicht feststeht. Die Absendung ist definitiv nicht der Beginn der Frist (§ 130 BGB).

Deswegen werden die Banken bei derartigen Geschäften, sofern das nicht in ihren Räumlichkeiten stattfindet, im Regelfall das Postidentverfahren anwenden.

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Hallo z0z00, 

beim 14-tägigen Widerrufsrecht bei Krediten beginnt die Frist für den Widerruf mit dem Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform. Frühestens aber mit dem Abschluss des Darlehensvertrages, in Briefform oder per E-Mail.

Der Darlehensantrag hat mit dem Widerrufsrecht nichts zu tun.  

Viele Grüße.

Interhyp, Franziska

die Frist beginnt mit "Vertragsabschluss". So weit mir bekannt ist muss die Bank Sie über Ihr Recht zum Widerruf informieren. Bei dieser Information werden auch die "Details" angegeben sein, also dort einfach mal nachlesen.


Wo soll der Kunde etwas nachlesen, wenn er die relevanten Unterlagen bisher noch nicht einmal erhalten hat?

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@gammonwarmal

oh, das war mir nicht klar, dass er keine Unterlagen hat. Er schrieb doch: "wir haben am .... bei unserer Hausbank einen Darlehensantrag unterschrieben" da bin ich davon ausgegangen, dass er von dem Antrag einen Durchschlag erhalten hat (das ist normalerweise so üblich), und im so genannten Kleingedruckten stehen doch solche Sachen. Aber wenn er nichts schriftliches in der Hand hat, dann kann er natürlich nicht nachlesen, sorry...

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@myPocketMoney

Das Darlehen läuft aber nicht über seine Hausbank. Deren Unterlagen interessieren deswegen auch nicht.

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@gammonwarmal

Hallo, danke für das Feedback. 

Wir haben bei unserer Hausbank den Darlehensantrag der auszahlenden Bank unterschrieben. In diesem Antrag wurden wir auch über das Widerrufsrecht informiert.

Daher resultiert unsere momentane Verwirrung.
14 Tage ab Unterschrift auf dem Antrag oder 14 Tage ab Datum des Zusageschreibens?

Wie oben beschrieben, der Bankberater hat uns per Mail bestätigt: 14 Tage ab Zusageschreiben. Sollten wir damit beruhigt sein?

Nochmals besten Dank für eure Antworten!

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Das Widerrufsrecht kann ja nicht mit dem Antrag beginnen. Das würde ja bedeuten, dass bei einer Antragsannahme nach 3 Wochen das Widerrufsrecht verwirkt wäre.

Das Widerrufsrecht beginnt mit Vertragsschluss. Das bedeutet, dass beide Seiten den Vertrag, durch Unterschrift bestätigt, geschlossen haben.

Fast;-) Der Darlehnsnehmer muss den von der Gegenseite (Kreditgeber) unterschriebenen Vertrag erhalten haben. Er kann ja nicht hellsehen, wann dort der Vertrag unterschrieben wurde und vielleicht noch in der Post verloren ging.

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@LittleArrow

Richtig, wenn Du davon ausgehst, dass der Vertrag nicht in der Bank von beiden Seiten unterschrieben, sondern zugesandt wurde.

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@LittleArrow

Noch etwas. Das ist sicherlich nur ein theoretischer Fall. Derartiges wird, falls keine Bank(filiale) aufgesucht werden kann oder online gestartet wurde, immer über ein Postidentverfahren abgewickelt werden. Eben auch aus diesem Grund!

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Also wäre das somit doch erst ab Zugang des Zusageschreibens? Viele Grüße, Miles

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@z0z00

Das kannst Du so nicht sagen. Eine Kreditzusage ist ja nicht mit einer Übermittlung der Vertragsunterlagen gleichzusetzen.

Der Vertrag muss also zustande gekommen und Dir müssen alle Unterlagen vollständig zugegangen sein. Und das muss von Dir per Unterschrift bestätigt werden (Ich habe ....... erhalten). Ab dem Zeitpunkt beginnt die Widerrufsfrist zu laufen.

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@gammonwarmal

Achso, du meinst also das ich z.B. diese Woche eine Zusage erhalten könnte, aber wenn ich z.B. erst nächste Woche die restlichen Unterlagen bekomme, ab dann würde die Frist laufen?

Meine Sorge ist ob am 18.11. die Frist enden könnte (da wir am 04.11. den Antrag unterschrieben haben)? 

Aber wie ich deine erste Antwort verstehe @gammonwarmal , kann die Frist ja nicht mit dem Antrag anfangen. Denn wenn wir erst nach 3 Wochen eine Antwort erhalten, wäre die Frist ja schon verstrichen.

Daanke!

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