Wie reagieren als Drittschuldner?

1 Antwort

Der Drittschuldner haftet nicht mit eigenem Geld. Er muss vielmehr Geld das er an den Schuldner zu zahlen hat an den Gläubiger auskehren.

Das Finanzamt glaubt also, dass Deine Schwägerin noch Geld von Dir zu bekommen hat.

Allerdings: Selbstverständlich kann das Finanzamt die Zwangsvollstreckung in den Eigentumsanteil der Schwägerin an dem Haus betreiben.

Privatier59  21.02.2018, 06:46

Ich habe das eben nachgeschaut:

Ein Gläubiger kann den Anspruch auf Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft und auf Auskehrung des Erlöses pfänden.

Klartext: Wenn Deine Schwägerin ihre Steuerschuld nicht begleicht ist das gemeinsame Haus in Gefahr.

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EnnoWarMal  21.02.2018, 11:46
@Privatier59

Bisschen anders ist es doch.

Die Drittschuldnererklärung besagt im Wesentlichen, dass Beträge nicht an den Schuldner ausgezahlt werden dürfen, sondern an den Gläubiger gehen müssen. Das ist jedoch abstrakt.

Konkret wird es erst, wenn das Finanzamt hier eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung erlässt.

Das Grundstück kann das Finanzamt nicht zwangsversteiegern, da es sich nicht im Eigentum der Schwester befindet, sondern im Eigentum der GbR.

Was das Finanzamt aber kann, ist, den GbR-Anteil der Schwester zu verwerten.

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Privatier59  21.02.2018, 12:34
@EnnoWarMal

Ich habe auch zunächst gedacht, dass sich die Verwertung auf den GbR-Anteil beschränken wird. Allerdings ist der Anspruch des Gesellschafters auf Auflösung der GbR selbstständig pfändbar und kann damit vom Gläubiger ausgeübt werden.

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EnnoWarMal  21.02.2018, 13:03
@Privatier59

Wo ist mein Kommentar hin?

Ich hatte ausführlich erläutert, dass das so nicht ganz stimmt und was tatsächlich richtig ist.

Jetzt ist es weg.

So macht das keinen Spaß. Ich folge dem wfwbinder!

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Privatier59  21.02.2018, 13:22
@EnnoWarMal

Der Kommentar ist noch da. Mußt Du auf die Blase drücken. Irgendwie passend. Das neue Design ist für den Axxxx

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Annim3 
Fragesteller
 21.02.2018, 17:31

Ich danke für die Antwort.

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Annim3 
Fragesteller
 21.02.2018, 17:34

Danke an alle... aber gibt es nur die Lösung? Zwangsverszeigerung oder Geld zahlen? Obwohl ich nichts mit den Schulden zu tun habe😥

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Privatier59  21.02.2018, 17:54
@Annim3

Das ist für Dich eine Zwickmühle: An sich hast Du mit den Schulden wirklich nichts am Hut. Allerdings können Dich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Deinen Anteil am Haus kosten. Natürlich steht Dir aber der auf Deinen Hausanteil entfallende Anteil des Erlöses zu.

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Annim3 
Fragesteller
 21.02.2018, 17:41

Privatier59 habe glaube ich negativ bewertet😓 obwohl ich positiv bewerten wollte ... wie mache ich das Rückwirkend? Funktioniert nicht. Sorry bin neu...im Internet

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