Zwangsversteigerung wegen nicht bezahlter Erbschaftssteuer?

3 Antworten

Vermutlich sollst Du eine Drittschuldnererklärung abgeben um festzustellen, ob Du Deinem Bruder Geld schuldest, was man bei Dir pfänden könnte.

Wenn Du Deinem Bruder kein Geld schuldest, kannst Du das eintragen und die Sache ist durch.

Die anderen Punkte hat @Privatier59 schon gut beschrieben.

Du solltest mit Deinem Bruder sprechen, wie ihr die Sache meistern wollt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielen Dank für die Antwort, aber ich verstehe die Drittschuldnererklärung auch nicht. Ich weiß nur, dass seine Bank das auch ausfüllen musste. Es steht aber im Bescheid ganz klar drin, dass ich der Drittschuldner bin. Jetzt weiß ich nicht, was ich ankreuzen soll. Schulden habe ich natürlich keine.

Privatier59  14.12.2020, 15:30

Schreib einfach: Keine Schulden.

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Drittschuldner ist derjenige, der der Schuldner Geld zu zahlen hat.

Hast Du Schulden bei Deinem Bruder? Aus dem von Dir beschriebenen Sachverhalt ist das jedenfalls nicht zu entnehmen.

Der Hälfteanteil an dem Haus steht Deinem Bruder schon kraft Erbschaft zu. In diesem dem Bruder zustehenden Hälfteanteil könnte das Finanzamt natürlich vollstrecken. In Deinen eigenen aber nicht.

In eine Zwangsversteigerung des gesamten Hauses könnte man nur durch eine Teilungsversteigerung hinein geraten. Die müßte aber der andere Eigentümer beantragen.

willy108 
Fragesteller
 14.12.2020, 15:31

Im Grundbuch steht nach wie vor unser Onkel als Eigentümer drin, wir haben das nicht verändert, weil wir das Haus eigentlich schon verkaufen wollten. Schulden habe ich keine bei meinem Bruder. Wie kommt dann jetzt das Finanzamt an das Geld, wenn es nicht das ganze Haus Versteigern lassen kann?

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Privatier59  14.12.2020, 15:32
@willy108

Man könnte rein theoretisch den Hälfteanteil pfänden und den separat versteigern lassen.

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willy108 
Fragesteller
 14.12.2020, 15:49

Eine letzte Frage noch, wie ist der weitere Ablauf? Wie lange dauert es in der Regel, bis es soweit ist?

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Privatier59  14.12.2020, 15:50
@willy108

Das kann nur das Finanzamt beantworten. Kann sein, dass man zwar die Pfändung ausbringt, aber danach nichts mehr passiert.

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