Steuerberaterwechsel & Rechtsformwechsel - Prüfsignal für das FA?
Liebes Forum,
eine kurze Frage. Wir (familiengeführtes, kleines Unternehmen) denken darüber nach unseren StB zu wechseln, weil wir uns nicht ausreichend beraten fühlen. Nun habe ich aus dem Bekanntenkreis gehört, dass ein Steuerberaterwechsel durch das FA häufig als Prüfsignal wahrgenommen wird, sprich das FA sich eher angehalten fühlt, das entsprechende Unternehmen zu prüfen.
Hat jemand hier Erfahrungswerte vorzuweisen? Ist eine anschließende tatsächlich Prüfung häufig der Fall? Bitte keine besserwisserischen Aussagen à la "wieso habt Ihr Angst geprüft zu werden", nur der Frage Dienliches bitte.
Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob nicht gerade der bestehende StB bei einer Prüfung der angemessenere Ansprechpartner für das FA aus unserer Sicht ist, da er unser Unternehmen ja länger und genauer kennt.
Auch wollen wir in diesem Jahr unsere Rechtsform wechseln, von Einzelunternehmen auf Personengesellschaft. Auch Rechtsformwechsel sollen häufig als Prüfungssignale gedeutet werden durch das FA. Falls auch hier Erfahrungswerte bestehen, bitte her damit.
Für hilfreiche Antworten bin ich dankbar!
3 Antworten
Um es gleich am Anfang auf den Punkt zu bringen, nur weil ein Mandant zu mir gewechselt ist, habe ich dort keine häufigere Prüfungen erlebt, als beim Durchschnitt aller Mandanten.
Ich denke eher, dass dieser Eindruck eventuell entstanden ist, weil die Unternehmen länger keine Prüfung hatten, dann sowieso langsam mal wieder "dran" waren und sich das eben mit dem Beraterwechsel durch Zufall traf.
Beim Rechtsformwechsel ist das was anderes. Dort können sich eben genau daraus erhebliche steuerliche Folgen ergeben, die für das Finanzamt eine Prüfung sinnvoll erscheinen lassen. Ggf. auch die Aufnahme neuer Gesellschafter, oder Ausscheiden von Gesellschaftern.
Danke für die Antworten. Ich denke, wir werden unseren StB wechseln. Das Hauptproblem ist, dass ich nicht das Gefühl habe, im Fall der Fälle die richtige Stütze an unserer Seite zu haben.
"Hat jemand hier Erfahrungswerte vorzuweisen?"
Ja, ich *fingerschnips*
Sowohl ausgehende als auch eingehende Mandate.
Meiner Erfahrung nach interessiert es das Finanzamt nicht die Bohne, wer in welchem Zeitraum die Gesellschaft steuerlich betreut hat. Ich hab schon Prüfungen hinter mir, wo sowohl der Prüfer als auch ich als Steuerberater ratlos vor den Unterlagen standen. Man einigt sich dann eben irgendwie.
Mit 23 Jahren Berufserfahrung kann ich das mittlerweile sogar.