neues FA erkennt Abschreibung im 2. AfA-Jahr nicht an
Liebes Ratgeber-Team -
nach Umzug haben wir erstmalig bei unserem neuen Finanzamt unsere Steuererklärung abgegeben. Dieses FA streicht nun verschiedenste Positionen aus den Werbungskosten heraus, u.a. die Anschaffung eines Notebooks, welches in dieser Steuererklärung als Abschreibung im 2. Jahr aufgelistet war.
Dazu meine Frage: Vom alten FA haben wir die Belege nicht zurückerhalten, die wir für die Anerkennung des Notebooks beigelegt hatten. Aber das alte FA hatte die Abschreibung anerkannt. Jetzt haben wir keine Belege mehr und das neue FA will jetzt die weiteren Abschreibungsjahre nicht anerkennen. Müsste das neue FA - weil ja vorher schon vom alten FA anerkannt - nicht die Absetzung anerkennen?
Danke für eine kurze Antwort. Viele Grüße
1 Antwort
Müsste das neue FA - weil ja vorher schon vom alten FA anerkannt - nicht die Absetzung anerkennen?
Das Finanzamt muss die Abschreibung anerkennen, wenn sie nach geltendem Recht anzuerkennen ist. Was das frühere Finanzamt oder gar dasselbe Finanzamt in früheren Jahren gemacht hat, spielt keine Rolle. Nicht mal, wenn es derselbe Sachbearbeiter ist.
Die Einkommensteuer ist eine kalenderjahrbezogene Steuer. Ihre Bemessungsgrundlage wirde in jedem Jahr aufs Neue ermittelt.