In welcher Zeit muss ich als Geschädigter einen KfZ-Schaden reparieren lassen? Gutachten liegt vor
Hallo, wer kann mir in Sachen KfZ-Schadensregulierung helfen? Ich hatte vor knapp 6 Monaten einen Unfall als Geschädigter. Die gegenerische Versicherung hat auch nach Gutachten die Kostenübernahmeerklärung eindeutig abgegeben. Da es sich um einen kleinen Blechschaden handelt, fahre ich seitdem weiter und werde das Auto demnächst in die Werkstatt zwecks Reparatur geben. Nun nervt mich aber die gegenerische Versicherung seit geraumer Zeit, dass ich doch endlich reparieren lassen soll, ansonsten erfolgt Abrechnung auf fiktiver Basis. Ist das seitens der Versicherung rechtens?
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die Versicherung kann nicht fiktiv abrechnen, sondern hat die Kosten zu tragen, die im Gutachten stehen. Ob du reparieren lässt, ist deine Sache.
Die Versicherung kann jedoch die MwSt zurückhalten und dir den Rest überweisen.
Dann nerv du mal die Versicherung, sie sollen endlich einen Scheck schicken in Höhe des Schadens, wie er sich nach Gutachten beläuft.
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Antwort von Nia74 27.01.20121 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
das ist allein dein ding ob du den schaden beheben lässt oder nicht. die versicherung zieht lediglich die mehrwertsteuer ab.
du kannst dein geld nehmen und in urlaub fahren oder sonstwas, wenn dich der schaden am auto nicht stört. bist gar nicht verpflichtet. hatte das gleiche auch schon
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
das bedeute für dich lediglich, das die versicherung bei dem kostenvoranschlag die Mwst abziehen werden. die bekommt man nur , wenn der schaden durch eine werkstatt reparariert also auch nachgewiesen wird, oder du es selbst tun möchtest und für die benötigten ersatzteile quittungen vorlegen kannst.
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Ja, ist rechtens ...
Danke euch allen für die Antworten- werde gleich der Versicherung eine saftige Mail schreiben- schlimm genug, dass man als Geschädigter immer den Trödel hat