Entfällt der Unterhaltsvorschuss bei Elterngeldbezug für Kind von neuem Partner?
Also ich bin vor kurzem mit meinem neuen Partner zusammen gezogen. Was sich ja nicht auf den Unterhaltsvorschuss auswirkt. Im November kommt allerdings unser Baby zur Welt und ich werde dann nicht mehr 600 Euro Gehalt haben sondern Elterngeld von etwa 400 Euro beziehen. Habe ich dann trotzdem noch Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für meinen Sohn aus erster Ehe?
Danke für eure Antworten
2 Antworten
In dieser Quelle unten steht als Voraussetzung, dass entweder 1. das Kind keine Sozialleistungen bezieht oder 2. das Elternteil 600,-€ Einkommen hat.
Wenn Ihr überwiegend vom Einkommen des Freundes lebt, dürfte also 1. zutreffen. Zusätzlich könnte man noch eine schriftliche Bestätigung darüber dazu legen, dass der Freund Dir x Euro Betreuungsunterhalt wegen des gemeinsamen Kindes zahlt, das sollte auch als Dein Einkommen gelten.
Ich denke, es geht bei der Regelung eher darum, den UV nicht bei gleichzeitigem Empfang von Sozialleistungen zu zahlen.
Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht weiterhin, solange ihr nicht heiratet.
https://www.unterhalt.net/unterhaltsvorschuss/
Ab dem 12. Geburtstag des Kindes gilt jedoch die Voraussetzung, dass der beantragende Elternteil über ein Mindesteinkommen von 600 Euro verfügen muss.
Vielen Dank für die Antwort. Aber vorraussetzung ist doch, dass man mindestens 600 Euro verdient um UV zu bekommen?! Was ist also, wenn ich ab November Elterngeld statt Gehalt bekomme?