Sind Halbgeschwister erbberechtigt?

5 Antworten

Sicher erbt sein Sohn mit. In diesem FAll wird oft mit dem Kind eine Vereinbarung getroffen, weil Ihr theoretisch verkaufen könntet und alles ausgeben. Also für Verzicht auf Pflichtteil eine Abfindung.

Es steht im natürlich ein Pflichtteil zu

Ihr seid beide Kinder des gleichen Vaters und wenn er stirbt ohne eine Ehefrau, oder andere Kinder zu hinterlassen, erbt ihr zu gleichen Teilen (§ 1924 BGB), also jeder 1/4 Haus (eine Hälfte gehört Dir ja schon).

Würde der Vater Einen von Euch zum Alleinerben bestimmen, hätte der andere Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbes als Pflichtteil in Geld.

Also wärst Du das, was aus meiner Sicht sinnvoll wäre, weil Dir schon das halbe Haus gehört, müsstest Du also 1/8 des Hauswerts in Geld an den Halbbruder zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Würde im Falle des Todes von unserem Vater das Haus ich allein erben oder steht dem Halbbruder auch ein Teil davon zu?

Sofern es kein Testament gibt, sondern die gesetzliche Erbfolge greift: Ja, er würde die Hälfte des Erbes des Vaters erhalten, also 25% vom Haus.

Würdest du im Testament zum Alleinerben erklärt und er macht seinen Pflichtteil geltend, dann würde er die Hälfte dessen bekommen, was ihm nach gesetzlicher Erbfolge zugestanden hätte, also dann 12,5%.

Es zählt nicht dein Verhältnis zu ihm (Halbbruder), sondern das Verhältnis zum Erblasser (Vater/Sohn).

Ja, aber nur, wenn keine Vollgeschwister da sind.

Eifelia  15.09.2022, 20:27

Woraus soll sich das ergeben?

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