Haus Bürgschaft - mein Sohn will Immobilie kaufen - und ich soll bürgen, was ratet Ihr

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Wenn die Bank eine Bürgschaft verlangt, fehlt es an der Bonität und / oder Eigenkapital deines Sohnes. Wenn er nicht mehr zahlen kann, zahlst du bis zum Rest deines Lebens oder verlierst dein vermögen.

Mein Rat- bürge nicht.

Versuch ihm auf andere Art zu helfen.

Auch wenn man den eigenen Kindern natürlich gerne helfen will ist eine Bürgshaft sehr riskant und hat schon in vielen Fällen zu sehr sehr viel Ärger geführt. Es kann immer sein, dass etwas schief geht und dann ist man i großen Schwierigkeiten. Es ist wohl besser wenn man so Geld zuschießt, aber von einer Bürgschaft würde ich abraten, da schon viele damit auf die Nase gefallen sind. Tut mir Leid es so hart sagen zu müssen.

Ich rate Dir in Deinem eigenen Interesse ab.Es ist alles in Ordnung so lange von Dir noch was zu holen ist.Hast Du erst mal alles aus der Hand gegeben bist Du nichts mehr wert.Habe das mehrfach im Bekanntenkreis erlebt und immer gedacht ,bin ich froh dass kann mir das mit meinen Beiden nicht passieren kann.Darauf hätte ich gewettet.Die Zeit hat mich eines besseren belehrt.Nie mit den Kindern unter einem Dach zu leben und sein Zeug behalten solange der Kopf klar ist und dann wird eh für Dich gedacht.

Diese uralte Lebenserfahrung befolgen würde manche "großzügigen" Eltern vor Zerwürfnissen, Enttäuschungen und finanziellen Einbrüchen bewahren. Hilfe im Rahmen des Machbaren und Überschaubaren, ohne die eigene Existenz zu gefährden, ja, bürgen nein.

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Bürgschaften sind sehr riskant...Es hat ja einen Grund, warum die Bank einen weiteren Bürgen für den Kredit will... Wenn Du bürgst, bist du in der Pflicht, im Notfall für seine Raten aufzukommen... oder dein Haus wird versteigert/ verkauft. Da Du nicht in die Zukunft sehen kannst...lass es...

Prüfe lieber, ob es nicht andere Wege gibt...andere Bank oder einen Kredit geben. Dann ist evtl. nur der Kreditbetrag weg, aber Dein Haus bleibt unberührt.

Alle glauben offenbar, das "Teilen" immer "50:50" bedeutet: "Nein!". Ich gehe daher mal in die Contraposition: Natürlich kannst Du mit einer befristeten Höchstbetragsbürgschaft (über einen Teilbetrag des Darlehns!) mit der Einrede der Vorausklage bürgen (, wenn die Bank mitmacht). Dazu solltest Du für die Dauer der Bürgschaft eine nachrangige Grundschuld eintragen lassen.

Aber Du solltest vor diesem Angebot (gemeinsam mit dem Sohn) mit der Bank reden, um genau herauszufinden, wo sie der Schuh bei der Kreditzusage drückt bzw. ab wann der nicht mehr drücken würde und wie sich dann die Zinskonditionen verändern. Zu einer maßgeschneiderten Finanzierung gehört auch die maßgeschneiderte Besicherung! In jedem Fall sollten mehrere Baufinanzierer angesprochen werden.

Bedenke auch, dass die Bank nicht nur Deine Bürgschaft will, sondern dazu auch die Offenlegung Deiner Vermögensverhältnisse verlangt (willst Du auch das?).