Wie hoch ist die fallhöhe?
Hallo,
Letztens habe ich von einem Fall mitbekommen, bei dem es darum ging, dass ein 17-18 jähriger eine 12 jährige zum Geschlechts akt gezwungen hat. Er hat sie gefragt ob sie dies möchte, sie verneinte das, trotzdem ging er ihr an die wäsche und penetrierte sie. Was ich weiss ist, das es ein klarer fall von Missbrauch ist, nur weiss ich nicht, was die rechtliche fallhöhe für ein solches vergehen ist, weil dies, eine unwiderrufliche u grausame Tat ist.
5 Antworten
Was verstehst Du denn bitte unter "rechtlicher Fallhöhe"?
Falls das eine Umschreibung dessen darstellt, was gemeinhin als Strafrahmen bezeichnei wird - den findest Du im StGB.
Das Gesetz verankert in den Paragraphen 174 bis 176 b sowie in § 179 StGB verschiedene Straftatbestände, die alle unter den Oberbegriff sexueller Missbrauch zu fassen sind.
176 StGB, da sexueller Missbrauch von Kindern: Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, je nach Schwere des Vergehens und der weiteren Umstände bis zu 10 Jahren.
Warum umschreibst Du diesen Fall so relativ harmlos und druckst dabei so rum?
Hier spricht man von einer
Vergewaltigung
einer 12 jährigen!!!
Weil ich das thema sachlich behandeln will und keine emotionen hinzufügen wil
Wenn Du den Strafrahmen meinst, trifft hier § 176 c Abs.6 Nr. 1 StGB zu,weil ein Kind vergewaltigt wurde.
Da der Täter ein Jugendlicher war kommt die Sache vor das Jugendgericht und Strafe bestimmt sich nach § 17 JGG.
Wegen der schwere der Tat gibt es eine Jugendstrafe, aber für die Höhe der Strafe udn ob es Bewährung gibt kann man sehr schwer sagen, weil der Bericht der Jugendgerichtshilfe da mitspielt,das Verhalten des Täter usw. usw.