nachweispflicht für den verbleib des unterhaltes

1 Antwort

Nein, ein Auskunftsrecht gibt es nicht. Wenn ein Unterhaltsanspruch besteht und der Unterhalt in geschuldeter Höhe gezahlt wird, kann der Unterhaltsberechtigte allein entscheiden, wofür er den verwendet. Und das mit dem Kindergeld stimmt ja nicht. Da kontrolliert auch keiner, ob man Windeln für den Nachwuchs oder Zigaretten für Mutti oder Schnaps für den Herrn des Hauses kauft.

Und nebenbei: Der von Dir gewählte Titel ist völlig falsch. Dich interessieren nicht Zahlungsnachweise, sondern Verwendungsnachweise.