Wie erfährt die Familienkasse/Kindergeldkasse vom Schulabbruch?

8 Antworten

Wie erfährt nun die Familienkasse von dem Abbruch, wenn weder Mutter noch Schülerin X der Familienkasse das mitteilen?

Absehbar wird die Person, an die das Kindergeld ausgezahlt wird die Aufforderung erhalten, den weiteren Schulbesuch des Kindes durch Schulbescheinigung nachzuweisen.

Und soweit dann Leistungsbetrug unterstellt wird erfolgt auch eines entsprechende Anzeige.

Gut, erstmal ist die Mutter verpflichtet, dieses unverzüglich zu melden, ansonsten ist das Leistungsbetrug.

Es kann natürlich sein, das die Mutter das garnicht weiß, weil man so tut, als wenn man zur Schule ginge, dann wird das vermutlich so 3...4 Monate so weiterlaufen, aber dann wird es auffallen.

Ich bin mir eigentlich sicher, das das bei der Krankenkasse auffallen wird, weil fast alles in Deutschland bei der Krankenkasse gebündelt wird, und die wird die Unstimmigkeit melden. Die Krankenkasse ist eng verbunden mit dem Finanzamt und der Arge...auch da wird es vermutlich auffallen... auch da vermutlich nicht sofort, aber zurückfordern werden die das sowieso...

Es kann natürlich sein, das die Volkshochschule das meldet, irgendwoher werden die ja auch bezahlt und die Mutter anschreiben und eine Krankmeldung anfordern.

Aus dem Bekanntenkreis kam das mal vor.... da kam die Polizei zuhause vorbei, was daraus aber wurde, weiß ich nicht...

Ich denke, du wirst nach dem Auffallen nicht mehr Krankenversichert sein.

Also auffallen wird es wahrscheinlich erstmal nicht, aber das zu unrecht gezahlte Kindergeld wird man von der Mutter zurück fordern....

das wird wohl Ärger im Hause geben...

Wie hier schon Gesagt mit der nächsten Schulbescheinigung fliegt das auf.

Was aber noch zu bedenken ist, auch wenn das Geld zu Händen der Mutter geht, weil die Tochter noch mit im Haus wohnt ist nicht die Mutter Schuldnerin gegenüber der Kindergeldkasse sondern tatsächlich die Tochter, weil schon Volljährig.

Die Rückforderung geht also an die Tochter, dann das Geld zurückzahlen muß.

Viel Spaß.

Andri123  03.01.2024, 21:09

Das kenne ich anders. Nur bei Abzweigung ans Kind ist das Kind die Rückzahlung schuldig. Und nicht einmal, wenn die Mutter die direkte Überweisung an das Kind selbst veranlasst hat, welches woanders wohnt.

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Familienkassen haben die Aufgabe Schulbescheinigungen anzufordern und da der November ja noch nicht lange hin ist , würde ich mich mal ganz schnell an die Schule wenden und zurückgehen , oder das Jahr wiederholen

So schwer ist das nicht , es gibt auch diverse Nachhilfe Möglichkeiten

Die Volkshochschule wird dich abmelden und die Krankenkasse informieren und das setzt die Maschinerie in Gang.

Ist die Mutter informiert , dass Fräulein Tessa mit 20 den 2. Bildungsweg abgebrochen hat ?

Das wird spätestens auffallen, wenn eine neue Schulbescheinigung fürs nächste Jahr angefordert wird. Dann muss nämlich anschliessend eine Bescheinigung über die Dauer/Ende des Schulbesuchs vorgelegt werden.

Und ich denke, es wird dann auch einen Strafantrag wegen Steuerhinterziehung geben.