Guten Tag.
Folgendes Szenario. m, 1994 geb, befand sich von August 2015 - Juli 2016 in der Ausbildung zum Altenpflegehelfer und hat diese einjährige Ausbildung erfolgreich bestanden. Im Anschluss sollte die Ausbildung fortgeführt werden (zum Altenpfleger, dreijährige Ausbildung), die Familienkasse wurde mit entsprechendem Ausbildungsvertrag informiert, das Kindergeld wurde weiter überwiesen. Die Ausbildung wurde nicht angetreten, stattdessen wurde von Oktober 2016 - März 2018 eine Stelle als Altenpflegehelfer angenommen. Seit April 2018 ist es nun eine 450€ Stelle in einem anderen Berufszweig. Die Familienkasse wurde aber seit Zusenden des Ausbildungsvertrages nicht mehr informiert, also nicht über das Nichtweiterführen der Ausbildung, nicht über die Anstellung als Altenpflegehelfer. Somit wird seit August 2015 ununterbrochen Kindergeld gezahlt.
Muss damit gerechnet werden, dass das Kindergeld zurückgezahlt werden muss auch wenn keine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung vorlag?
Wie kann dann die Rückzahlung vonstatten gehen? Ist Ratenzahlung möglich? Sind Strafzahlungen bis hin zu wegen Anzeige aufgrund Nichtinformierens gegenüber der Familienkasse möglich?
Ich danke Euch für Antworten,
Liebe Grüße.