Widerrufsrecht bei Geschäftsläden, Ausnahmen? Suche passendes Gesetz?

2 Antworten

  • eine Finanzierungshilfe gewährt wurde, etwa beim Leasingvertrag mit Kaufverpflichtung oder wenn ein Handy zusammen mit Vertrag mehr als 200 Euro günstiger ist als ohne Vertrag.

Die Höhe der vereinbarten Finanzierung bzw. Rate muss in diesen Fällen aber über 200 Euro liegen und über mehr als drei Monate kreditiert sein.“

Da steht und und nicht oder.

Ich glaube kaum, das ein Handyvertrag eine Rate von über 200 €/monatlich beinhaltet. Selbst wenn es hoch kommt und ein teures Handy ist reden wir über 50 €.

Da hat dein Bekannter mit hoher Wahrscheinlichkeit Pech gehabt, sofern das Handy noch nicht geliefert wurde besteht ggf eine Chance auf Rückabwicklung aus Kulanz.

Andri123  14.11.2023, 13:07

Ich glaube, bei der "Finanzierungshilfe" geht es um die Angebote "Handy für 1,-€", wenn man einen Vertrag über 50,-€ abschliesst. Denn das Handy wird versteckt durch den Vertrag finanziert, ohne als Ratenvertrag bezeichnet zu werden. Und 200 Euro ist die Bagatellgrenze aus Par. 491 BGB.

Also nicht die Rate muss über 200 liegen, sondern der gesamte Preisnachlass für das Handy.

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Andri123  14.11.2023, 12:35

Und die 200,-€ stellen wohl die Bagatellgrenze dar.

Par. 491 Abs.2 Nr.1 BGB.

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