Werden im Kriegsfall alle Verträge laut BGB erstmal nichtig, solange Kriegsrecht gilt?

1 Antwort

B.Scheuert läßt grüßen!

Kriegsrecht ist Völkerrecht.

Bürgerliches Recht ist privates Recht.

Wenn das eine auf das andere vernichtende Wirkung hätte, müßte das auch für das Eigentum gelten.

Der Kölner Dom beispielsweise würde herrenlos. Sofort würde ich zum Grundbuchamt eilen und mich als neuen Eigentümer eintragen lassen.

Wäre eine Topadresse für eine Frittenbude und ein Parkhaus. Beides wird an diesem Platz dringend gebraucht. Den alten Steinprüll hauen wir ab und verkaufen ihn für teuer Geld als Souvenir. Endlich mal ein Stück vom Dom das nicht aus Hongkong kommt. Damit das Parkhaus nicht so öde aussieht bekommt es Domtürmchen aus Styropor. Kein Tourist kann das vom Original unterscheiden!