Zahle ich (Käufer) die Kosten für die Auflassungsvormerkung oder halb/halb Käufer/Verkäufer?

2 Antworten

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wahlmuenchner: Die Frage, wer Kostenschuldner ist, wurde bereits beantwortet und ist im Übrigen auch Bestandteil des Kaufvertrages, wo es i. d. R. heißt:

"Die Kosten dieser Urkunde und ihres Vollzugs, der Genehmigungen und die Grunderwerbsteuer trägt der Erwerber." Oder heißt es bei dir etwa: " ... mit Ausnahme der Kosten für die Bestellung und Eintragung der Auflassungsvormerkung, die die Vertragschließenden je zur Hälfte tragen"?

Wenn Du wirklich Münchener bist, dann kann ich mir bei der dortigen Nachfragelage am Immobilienmarkt keinen Kaufvertrag vorstellen bei dem nicht alle Vertragskosten einschließlich der Gebühren des Grunduchamtes zu 100% auf den Käufer abgewälzt werden. So steht es mit Sicherheit auch in Deinem Vertrag. Was also soll die Frage?