Ist im Todesfall die Beitragsrückerstattung ener Rentenversicherung Bestandteil des Nachlasses
Hier der Fall:
Ein Mann hatte eine private Versicherung auf zusätzliche monatliche Rente abgeschlossen, die ihm 15 Jahre nach Versicherungsabschluss eine feste monatliche Rente zahlen soll. Als Begünstigte setzt er seine Ehefrau ein. Einige Jahre darauf verstirbt er. Da die Rentenzahlung noch nicht eingesetzt hatte, zahlt die Versicherung der Witwe die Beiträge und zusätzlich den Gewinnanteil aus.
Neben der Witwe gibt es weitere Erbberechtigte. Die Witwe behauptet nun, dass die Beitragserstattung nicht in den Nachlass falle und die anderen Erben daraus keine Ansprüche stellen könnten.
Ich weiss, dass dies im Falle einer Lebensversicherung so ist, da ist die Auszahlung an den Überlebenden die Versicherungsleistung, welche nicht in den Nachlass fällt, da sie eine persönliche Leistung des Versicherers an den Begünstigten ist.
Ich denke aber, dass in diesem Falle zwar die Gewinnanteile "Versicherungsleistung" sind, die nicht in den Nachlass fallen, nicht aber die zurück erstatteten und von der Versicherung ausdrücklich als "Beitrags-Rückerstattung" ausgewiesenen Beiträge. Schliesslich war ja der Versicherungsfall noch gar nicht eingetreten, eine Todesfallversicherung lag nicht vor.
Immerhin fallen auch die auf ein Sparbuch eingezahlten Beträge in den Nachlass des Sparers, auch wenn er einen begünstigten für den Todesfall genannt hat.
Richtig oder falsch?
In welchem Gesetz ist das geregelt?