Altes Sparbuch aus Nachlass - Bank sagt es gibt keine Unterlagen mehr - was tun?

3 Antworten

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Letzte Eintragung 1981? Das sind ja erst 31 Jahre! Es gab schon mal ein Sparbuch, dass nach 52 Jahren erstmals wieder vorgelegt wurde und die Bank mußte trotzdem zahlen:

www.sueddeutsche.de/geld/das-vergessene-sparbuch-prozent-rendite-fuer-jahre-1.1068711

Wenn Deine Bank nicht zahlen will? Der Bankenombutsmann wird wahrscheinlich nicht helfen können da vermutlich eine Beweisaufnahme erforderlich wird über die Echtheit des Sparbuchs und für so etwas ist im dortigen Verfahren kein Raum. Da hilft nur der Gang zum Anwalt!

Sehr schön.

In meiner Zeit bei der Spaßkasse so um 1992 herum kam eine alte Dame mit einem in Sütterlin und Fraktur gehaltenen Sparbuch aus dem Jahr 1912 vorbei. Die ersten Einträge waren noch in RM gehalten.

Die Währungsreform 1948 zu MDN und später zu M waren eingetragen. Die Währungsunion 1990 allerdings noch nicht.

Wir haben halt von Hand nachgetragen.

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@EnnoBecker

Da hätte ich Dir aushelfen können: Ich habe noch einige 1000 RM-Scheine von 1910 hier in meinem Besitz. Damit wäre eine Auszahlung des ursprünglichen Guthabens ohne lange Rechenarbeit möglich gewesen. Die Dame hätte ihr Glück nicht fassen können. Nur auf unbare Zahlung hättest Du Dich nicht einlassen dürfen!

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Ein Sparbuch zeichnet alle Transaktionen auf und insbesondere sind Abhebungen nur gegen Vorlage möglich. Einzige Ausnahme: wenn das Sparbuch als verloren gemeldet wird, kann das Guthaben ausbezahlt werden, ohne daß das physische Sparbuch vorliegt.

Wenn also ein Sparbuch 30 Jahre lang nicht vorgelegt wird (und nicht als verloren gemeldet wurde), dann gibt es jedes Jahr einen Rechnungsabschluss, der auf dem jeweils vorigen aufbaut. Die Bank muss darüber Unterlagen haben. Bei Vorlage des Sparbuchs werden die letzten Rechnungsabschlüsse nachgetragen.

Die wesentliche Frage ist nun, ob die Kontonummer des Sparbuchs bei der Bank noch als aktiv verzeichnet ist oder nicht. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich wohl um den Fall des "verlorenen" Sparbuchs mit außerordentlicher Auszahlung. Ist dies noch der Fall, gibt es auch einen Saldo, der per Rechnungsabschluss Jahr um Jahr vorgetragen wird. Dann kannst Du auf Auszahlung des Guthabens bestehen.

Ich befürchte jedoch, daß es sich um den ersteren Fall handelt.