Wer ist Eigentümer, wenn Beide Kaufvertrag unterschrieben haben und nur einer Rechnung gezahlt hat?
Hallo,
es wurde eine Einbauküche in Höhe von ca. 13.000€ gekauft.
Im Kaufvertrag stehen mein Exmann und ich. Die Küche wurde allerdings nachweislich alleinig per Überweisung durch mich gezahlt.
Nun kam es zur Trennung und ich möchte die neuwertige Küche verkaufen. Mein Exmann weigert sich und möchte die hälfte des Verkaufspreises. Er droht mir mit Anzeige auf Diebstahl, sollte ich die Küche alleinig verkaufen.
Sind wir beide Eigentümer der Küche, obwohl ich den Komplettpreis alleinig gezahlt habe und darf er von mir die hälfte des Verkaufspreises verlangen oder bin ich alleiniger Eigentümer?
VG
3 Antworten
Ihr beide seid Eigentümer, egal wer bezahlt hat. Ergo steht Ihm erstmal die Hälfte zu.
Ob dein Ex dir einen Ausgleich zahlen muss, weil du die Küche allein Finanziert hast, steht auf einem anderen Blatt. Man könnte es allerdings auch als hälftige Schenkung ansehen.
Anschaffungen während der Ehe gehören beiden, insbesondere, wenn es sich um Dinge handelt, die für den Haushalt angeschafft sind, außer es wird ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
Dein Sachverhalt bezieht sich nur auf die Küche. Woher sollen wir wissen, wie ihr Euch die kosten der Lebenshaltung im Allgemeinen geteilt habt?
Eventuell hatb Dein Ehemann die etzten 3 Urlaubsflüge gezahlt. oder die Wohnzimmereinrichtung?
Dafür gibt es in den Scheidungsfällen die "Scheidungsfolgenregelung" udn den "Zugewinnausgleich."
Bei den Gesprächen kann man alle Punkte dieser Art zur Sprache bringen udn sich einigen.
Wer die Küche bezahlt hat ist letztlich egal.
Es können ja auch deine Eltern gezahlt haben, es ist trotzdem nicht deren Küche.
Wie das scheidungsrechtlich aussieht weiß ich allerdings nicht, vlt muss da berücksichtigt werden, dass du die alleine gezahlt hast