EBK, vom Vermieter Geschenkt bekommen, Vermieter will sie behalten?

3 Antworten

Hallo, prüf bitte nochmal, ob Du im Text richtig zwischen Vormieter und Vermieter unterschieden hast. Wenn der Mieter die Küche vom Vormieter hat, gehört sie ihm. Wenn der Vermieter sie ihm überlassen hat, gehört sie im Zweifel immer noch dem Vermieter.

Aber da der alleinige Mieter Dein Mann ist/war, bist Du solange außen vor, bis Dein Exmann sie Dir schenkt.

Viel Glück

Barmer

Du hast hier keinen Mietvertrag unterschrieben, also kannst Du auch keine mietvertraglichen Ansprüche stellen, egal ob bei Küche oder Seitenanzahl des Mietvertrages.

Offen ist, ob die "Vermieterin" den Mietvertrag unterschrieben hat. Aber egal, laut Mietvertrag gehört die "überlassene" EBK zur Wohnungsausstattung, aus der Du Dir nicht Rosinen herauspicken darfst. Der momentane Mieter muss die "überlassene" EBK beim Auszug zurücklassen.

Aber: um Klarheit zu schaffen, könnte der momentane Mieter mit dem Vermieter einen Mietvertragsnachtrag zur EBK schließen, dass diese nunmehr geschenkt wird und nicht beim Auszug zurückzugeben ist.

Erstens bist Du nie Mieter gewesen. Wieso hätte die Vermieterin die Küche Dir schenken sollen?

Zweitens heißt "überlassen" nicht schenken. Viel naheliegender ist, eine Überlassung zur kostenlosen Nutzung anzunehmen.

Also: Die EBK hat in dem Haus zu bleiben.

Gaenseliesel  25.02.2018, 09:17

hm.... so eindeutig wie du es hier siehst Pv59 ist es, meiner Ansicht nach, nicht.

Die EBK samt Kaufbeleg wurde im Rahmen der Wohnungsübernahme dem rechtmäßigen Mieter (Ehemann) überlassen. Für mich sieht es somit nach einer Schenkung an den Mieter aus oder ist es normal, dass bei " Überlassung einer Mietsache " die Kaufbelege dem Mieter ausgehändigt werden ?

Steht nichts Konkretes über die Nutzung der EBK im Mietvertrag, gehört sie dem Ehemann, finde ich.

Sollten sich die Ex Eheleute bedingt durch Trennung einigen, kann der Ehemann s e i n E i g e n t u m (er besitzt den Kaufbeleg) doch seiner Ex schenken !

Wenn der Auszug dadurch beschleunigt wird, könnte dieser Deal dem Ex sogar Entgegenkommen !

So sehe ich jedenfalls die Sachlage....... ;-)

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Privatier59  25.02.2018, 09:56
@Gaenseliesel

Gegenfrage: Wieso gab es keinen schriftlichen Schenkungsvertrag? Bei dem in der Regel nicht unerheblichen Wert einer Einbauküche wäre ein solcher zu erwarten gewesen.

Desweiteren: Ohne Erfüllung ist eine Schenkung aufgrund Formmangels unwirksam. Schenkungsverträge bedürfen nämlich der notariellen Beurkundung. Dieser Mangel wird erst durch Erfüllung geheilt. Hier aber ist die EBK immer noch in der Mietsache. Ist da überhaupt schon erfüllt? Daran kann man zweifeln.

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Gaenseliesel  25.02.2018, 11:40
@Privatier59

ich will dir schon gern glauben Pv59, du solltest dich als Vermieter hier besser auskennen.......ich bin ja belehrbar ;-)

Ich zweifle ja nur, ob deine These auch vor Gericht (fiktiv !) standhalten würde. Bei einem Rechtsstreit würden weitere Faktoren eine gewichtige Rolle spielen, wie etwa neben dem Besitz des Kaufbelegs u.a. der Zeitwert bei Übergabe usw.  

An einen Schenkungsvertrag würde ich z.B. primär nicht denken, wollte ich meine EBK einem (Nach)mieter überlassen. Einzig die Kaufbelege, sollte noch Garantie bestehen, die würde ich aushändigen.

Gruß !

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Privatier59  25.02.2018, 12:55
@Gaenseliesel

Als Vermieter würde ich pragmatisch entscheiden:

Ist die EBK schrottreif, hätte ich gegen eine Mitnahme nichts einzuwenden. Ansonsten würde ich mich darum streiten wie ein Berseker. Genug Streitpotenzial ist ja da.

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