Wenn im Vertrag steht "das Gehalt wird am Monatsende ausgezahlt", ist damit ein fester Termin -z.B.

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Das bedeutet, daß das Gehalt spätestens am Ultimo (= am letzten Bankarbeitstag) jeden Monats in die Verfügungsgewalt des Angestellten gelangt.

Ob das nun durch Überweisung ein paar Tage vorher oder durch Baraushändigung erfolgt, ist dem Arbeitgeber überlassen. I.a. ist davon auszugehen, daß die Überweisung spätestens am dritten Arbeitstag nach dem Ultimo auf dem Konto des Arbeitnehmers sein muss, damit der Arbeitgeber nicht in Verzug gerät.

Und wenn Monats Ende auf dem 30 fällt wie jetzt im November? Laut Arbeitsvertrag heißt es Monats Ende ist Lohn Auszahlung heute aber nicht s eingegangen

Das heißt somit das es voraussichtlich Anfang nächster Woche auf dem Konto sein müsste, oder?

Und wenn Monats Ende auf dem 30 fällt wie jetzt im November? Laut Arbeitsvertrag heißt es Monats Ende ist Lohn Auszahlung heute aber nicht s eingegangen

Ich kenne es eigentlich auch nur so, dass der letzte Werktag eines Monats damit gemeint ist, was aus meiner Sicht auch sehr logisch erscheint. Ich lasse mich hier aber sehr gern belehren. ;-)

Meist ist dann der letzte Bank-offene Monatstag damit gemeint.