Welcher Mietvertrag ist relevant?

1 Antwort

Nachdem hier rechtlich kein Neuvertrag entstanden ist, sondern eine ( scheidungs-bedingte ) Vertragsänderung stattgefunden hat, gehe ich davon aus, dass die Aussage des RA definitiv seine Richtigkeit hat.

Ich sehe das jetzt pragmatisch - gehe auf Deinen Mieter zu - lasse Dich auf diese maximal 9 Monate ein und biete ihm an, dass Du ihn vorzeitig ab Ende September (Einhaltung Mindestkündigungfrist ) jeweils zum Monatsschluss aus seinem Vertrag entlässt, sobald er eine Wohnung gefunden hat. Vielleicht erledigt sich so die Geschichte schneller als Du denkst - ach ja und die Kosten für den Anwalt bleiben bei Deinem Mieter - denn die Hinzuziehung war ja nicht nötig.

GrafRotz  16.07.2020, 12:50

Man könnte auch einen pekuniären Anreiz schaffen...

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wilees  16.07.2020, 13:11
@GrafRotz

Du weißt so gut wie ich wie rundrum der Wohnungsmarkt aussieht .... warum noch viel Geld rauswerfen?

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