Ich bin Mieter einer Wohnung, die meine Tochter nutzt - kann meine Tochter den Mietvertrag übernehmen oder muss ich vorher kündigen?

4 Antworten

Ihr habt zwei Möglichkeiten:

1. Du kündigst die Wohnung und Deine Tochter teilt dem Vermieter mit, dass sie gerne für diese Wohnung einen Mietvertrag machen möchte. Ob der Vermieter dann Deine Tochter als Mieterin nimmt, oder nicht, ist seine Sache.

2. Du gehst mit Deiner Tochter zum Vermieter und fragst, ob er Dich aus dem Vertrag entlässt und einen Mietvertrag zu gleichen Bedingungen mit Deiner Tochter macht. Macht er das ist es so wie ihr wollt.akzeptierst er nicht, weil Deine Tochter z. B. Berufsanfängerin ist, kannst Du anbieten als Bürge zu bleiben, oder ihr macht nichts udn der Vertrag läuft weiter wie bisher.

Siehst Du den Unterschied. bei der zweitern Möglichkeit kein Risiko, dass die Wohnung weg ist.

Kündigen mußt Du nicht - ansonsten gilt was wfwbinder geschrieben hat. 

Zu beachten ist allerdings, dass immer wenn ein neuer Mietvertrag auf den Namen Deiner Tochter erstellt wird, dann dann der Kündigungsschutz erst ab dem Abschlußtag des neuen Mietvertrages beginnt. Für Euch wäre es die beste Lösung, wenn Ihr die Angelegenheit durch einen Zusatz zum bestehenden Mietvertrag mit dem Vermieter abwickeln könnt.

Ich würde dir empfehlen es so zu belassen wie es momentan ist, wenn du die Wohnung kündigst ist der Vermieter nicht verpflichtet die Wohnung zu an deine Tochter zu vermieten oder unter gleichen Konditionen laufen zu lassen. 


Hallo,

Wenn es für euch relevant ist, dass die Tochter den Vertrag auf ihren Namen laufen hat würde ich empfehlen ein persönliches Gespräch beim Vermieter zu suchen, auf keinen Fall eine einfache Kündigung einreichen. Sollte er sagen, er will aus irgendwelchen Gründen das nicht, dann könnt ihr es immer noch so lassen, wie es ist.

Viel Erfolg!