Welche Strafe bei dem Bezahlen mit Falschgeld?

4 Antworten

Gemäß dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB) ist die Verwendung von Falschgeld in § 146 StGB als "Urkundenfälschung" strafbar. Der Gesetzestext besagt, dass eine Person, die Falschgeld in Verkehr bringt, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann.

Die Feststellung, ob die Person wissentlich mit Falschgeld bezahlt hat, beruht in erster Linie auf den Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden und der Beweislage. Die Polizei und andere Ermittlungsbehörden haben verschiedene Möglichkeiten, um festzustellen, ob jemand wissentlich Falschgeld verwendet hat:

  1. Echtheitsprüfung: Die Polizei kann das Geld auf Echtheit überprüfen. Es gibt spezielle Geräte und geschultes Personal, das Falschgeld von echtem Geld unterscheiden kann. Wenn das Falschgeld offensichtliche Mängel aufweist, kann dies ein Indiz dafür sein, dass der Täter es wissentlich verwendet hat.
  2. Videoüberwachung: In vielen Geschäften und öffentlichen Bereichen gibt es Videoüberwachungssysteme. Wenn eine Person mit Falschgeld bezahlt, könnte dies auf Video aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen können als Beweismittel verwendet werden, um die Absicht der Person nachzuweisen.
  3. Aussagen und Zeugen: Wenn Zeugen beobachtet haben, dass jemand Falschgeld verwendet hat, können ihre Aussagen zur Beweisführung herangezogen werden. Insbesondere wenn die Person auffällig reagiert, als sie darauf aufmerksam gemacht wird, dass das Geld gefälscht ist, könnte dies darauf hindeuten, dass sie von der Fälschung wusste.
  4. Vorstrafenregister: Wenn eine Person bereits wegen Urkundenfälschung oder ähnlicher Delikte verurteilt wurde, kann dies als Indiz dafür dienen, dass sie wissentlich mit Falschgeld bezahlt.

Es liegt letztendlich in der Verantwortung der Staatsanwaltschaft und des Gerichts, anhand der vorliegenden Beweise zu entscheiden, ob eine Person wissentlich mit Falschgeld bezahlt hat. Die genauen Umstände und Beweise können von Fall zu Fall unterschiedlich sein, und die endgültige Entscheidung obliegt dem Gericht.

Jemand, der Falschgeld benutzt und in Umlauf bringt, hat vermutlich in den meisten Fällen nicht nur einen falschen Geldschein.

Wird bei dem Täter mehr wie ein Schein im Portemonnaie gefunden, wird mit Sicherheit auch eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden.

Außerdem muss der Geldschein ja auch irgendwie hergestellt worden sein. Anhand des Druckes kann man das Druckbild auch einem Drucker zuordnen.

Hast Du den irgendwo bestellt, wird das sicherlich auch Spuren hinterlassen haben.

Und die meisten Täter brechen spätestens im Verhör ein, widersprechen sich usw., usw., ....

Auch subjektive Tatbestandsmerkmale müssen nachgewiesen werden.

Entweder durch die Vernehmung des Täters, dessen Freunde und Familien, Auswertung von Chats, in denen er pralt oder einfach der Logik.

Die Staatsanwaltschaft muss beweisen, dass das Bezahlen mit Falschgeld wissentlich geschehen ist.