Rewe konnte nicht abbuchen :-), Kreditbetrug

3 Antworten

Hallo

Betrug ist es nur dann wenn es Vorsatz war

Dieses ist in diesen Fall unmöglich zu beweisen

Wenn Sie es schon bezahlt haben einfach Nachweises

Und ins Führungszeugnis kommt es nur dann wenn es Rechtskräftig ist

Also vom Richter abgesegnet aber kein Richter in Deutschland würde es als Betrug sehen wenn sie in dieser Richtung noch nicht auffällig geworden sind davon abgesehen sollte wegen so etwas vor Gericht was dabei raus kommen würde es auf den Straßen ziemlich leher sein den sowas ist nicht gerade selten, das es passiert.

LG

Aber Du hast zum Quartalsende doch sicher Kontoauszüge gesandt bekommen- wenn Du diese auch nicht abrufst, macht die Bank das wg. Rechnungsabschluß für gewöhnlich. DA hättest Du es ja auch merken müssen,daß Lastschriften zurückgingen. Sorry, aber das ist echt dumm gelaufen, wenn Du Dich so wenig um Dein Konto kümmerst. Nachdem Du alles bezahlt hast hoffentlich:Geh zu Rewe und frag ob sie die Anzeige zurücknehmen-viel Glück...

wombel007 
Fragesteller
 16.05.2013, 10:52

Hallo, sag ich ja. Nee die Auszüge kommen nur Online nicht per Post. Bekomme auch keine Nachricht gesendet. Es ist ein reines Online Konto. Zur Rewe Filiale dirkt gehen, die haben doch damit bestimmt nichts zu tun und können nicht helfen.?

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Mikkey  16.05.2013, 12:12

Anzeige zurücknehmen

Anzeigen kann man nicht zurücknehmen. Da es sich um ein Offizialdelikt handelt, geschieht die Verfolgung auch nicht auf Antrag, den man zurücknehmen könnte.

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Mikkey  20.05.2013, 16:07
@Fragfreund

Kannst Du selbst feststellen, alle Nicht-Offizial-Delikte enthalten im StGB den Zusatz "Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt". Davon ist im §263 nichts zu sehen.

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wombel007 
Fragesteller
 16.05.2013, 13:19

Hallo,

ich kann jetuzt leider nichts mehr machen. Ich habe das Geld jetzt überwiesen und gehe zu meiner Vorladung bei der Polizei, und schildere wie es war. Es war ja keine Absicht von mir und habe es nicht extra gemacht. Ich hoffe nur das nichts in mein Polizeiführungszeugnis kommt und das der Richter ein einsehen hat. Das Geld ist überwiesen und ich gebe die Schult zu, weiterhin habe ich Maßnahmen schon ergriffen damit mein Konto nicht mehr überzogen werden kann. Ein Geldstrafe bekomme ich bestimmt noch aufgebrummt, was Rewe noch von mir an Geld haben möchte zwecks Zinsen weiß ich nicht. Das ganze ist jetzt 5 Monate her, versteh auch nicht warum Rewe es nach zwei Wochen nicht mehr versucht hat die Beträge abzubuchen, wie es fast alle machen:-)

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Das deutsche Straftrecht ist Täter-Bezogen. Wenn Du Kontoinhaber bist und Deine Frau Abbuchungen veranlaßt hat ohne Deckung ist Sie Täter. Du brauchst Deine Frau nicht belasten durch Aussagen. Bei der Polizei würde ich erklären, das das ein Versehen war und Du die Aussage verweigerst bzgl. des Täters, der Du nicht bist. Ferner würde ich erklären das Vorsatz nicht vorlag, es sich um ein Versehen handelte und die Beträge inzwischen ausgeglichen sind. Die Staatsanwaltschaft muss Dir als Kontoinhaber Vorsatz nachweisen, Fahrlässigkeit reicht nicht. Ich würde allerdings nicht mehr bei REWE einkaufen.