falschgeld habe ich mich strafbar gemacht?

3 Antworten

Wenn man Falschgeld kauft, ist das ein Verbrechen, das mit mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe bestraft wird. § 146 StGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) Auch der "Versuch" ist strafbar.

Die Strafbarkeit wäre bei Dir also gegeben, denn Du hast versucht, dir das Falschgeld zu "verschaffen".

Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Auch diejenigen, die Falschgeld anbieten, machen sich strafbar. Deshalb ist es sehr unwahrscheinlich, dass Du angezeigt wirst. Die Anbieter müssten dann zugeben, dass sie sich selber auch strafbar gemacht hätten. So blöd ist keiner.

Du kannst also beruhigt sein. Es wird wohl keine Ermittlung gegen Dich geben.

na du wurdest reingelegt von jemanden, der offensichtlich selbst eine straftat begangen hat. wie hoch ist die wahrscheinlichkeit, dass dieser dich dafür auflaufen lässt, wenn er sich selbst dabei ins bein schießen würde?

abgesehen davon, eine einfache google-recherche, 2 begriffe "strafe" + "falschgeld" liefert bei so etwas das ergebnis:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__147.html

du hast einen kaufvertrag abgeschlossen über falschgeld. abgesehen davon, ob du es in verkehr bringen wolltest, wäre allein der versuch schon strafbar gewesen.

wer falschgeld erwirbt, wird auch bestraft:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__146.html (absatz1 nr. 2)

Es zu kaufen ist nicht das Problem solange du es nicht benutzt

Woher ich das weiß:Recherche