Welche Frist gibt es für fehlerhafte Lohnabrechnungen?

1 Antwort

Der Einspruch gegen die Lohnabrechnung unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Das ergibt sich aus § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB)

Kurz, ja er darf das, wenn er noch innerhalb der Verjährungsfrist ist.

Woher ich das weiß:Recherche