Hat man bei einem Jobwechsel die Lohnsteuerklasse 6?

3 Antworten

Danke und ebenfalls ein gutes neues Jahr 2016 !

Ich würde die Sachlage erst einmal mit dem Arbeitgeber klären und fragen weshalb dieser Zeitraum mit Stkl. 6 abgerechnet wurde. Du hast doch Arbeitsvertäge, die eine Doppelbeschäftigung eindeutig widerlegen können.

Hat man bei einem Jobwechsel die Lohnsteuerklasse 6?

Nicht grundsätzlich, aber Kl."6" ist immer dann nötig, wenn in einem MONAT (!) von mehreren Arbg. Lohn zufließt - ob für nebeneinander oder nacheinander liegende Zeiträume/Tage spielt keine Rolle.

In den Monats-Tabellen für die Steuerklassen 1-4 sind die gesetzlichen Freibeträge mit jeweils 1/12 enthalten. Wenn in einem Monat aber 2 Arbg. bspw. mit StKl 1 abrechnen, werden dir fälschlicherweise auch 2 x diese Vergünstigen in voller Höhe gewährt.

D.h., du hast am Jahresende statt 12/12 sogar 13/12 bekommen. Damit das nicht passiert, muss einer der beiden mit StKl 6 abrechnen.

Wenn Du auch eine neue Jahreslohnsteuerbescheinigungbekommst, wo die 200,- Euro ausgewiesen sind, dann kannst Du zahlen, weil Du das Geld über die Einkommensteuererklärung angerechnet bekommst.

Das Problem ist aufgetaucht, weil für Oktober beide Arbeitgeber die ELSTAM-Daten geladen haben. dadurch war eben eine der beiden Anstellungen eine zweite Arbeitsstelle.