Weg- und Wartezeiten werden als Montagezeiten berechnet
Wir haben in der Rechnung für den Austausch einer Brauchwasserpumpe eine weitaus erhöhte Arbeitszeit festgestellt (statt max. 2 Std eine Abrechnung von 3,25 Std.) mit dem Vermerk, dass Weg- und Wartezeiten als Montagezeiten berechnet werden. Außerdem wurde noch eine Anfahrtspauschale KFZ berechnet. Ist diese Forderung rechtens? (Da wir seit 19 Jahren Kunde bei der Firma sind, wurde uns jedoch ein 20% Rabatt auf die Brauchwasserpumpe eingeräumt. )
1 Antwort
Da wir seit 19 Jahren Kunde bei der Firma sind
Damit alleine ist die Frage doch schon beantwortet: Ihr kennt die bei dieser Firma üblichen Entgelte und dann brauchen wir uns nicht mehr weiter über die Sache zu unterhalten. Wenn Ihr aber zum ersten Mal dort beauftragt hättet und es zu keiner Preisvereinbarung gekommen wäre, dann müßte man hier an so Sachen wie die Ortsüblichkeit denken. Die Gerichte können sich insofern nicht einigen, ob Fahrzeiten nun voll oder mit einem Abschlag zu berücksichtigen sind:
http://www.test.de/Handwerker-Strich-durch-die-Rechnung-1567370-2567370/
Der Abschlag wäre aber auch nur 10% und da würde man als Korintenkacker dastehen wenn man den hier geltend macht, zumal ja noch ein Rabatt aufs Ersatzteil gewährt wurde.
Die Kfz-Pauschale geht aber in Ordnung.