Wasserschaden in Ferienwohnung. Gebäudeversicherung zahlt keinen Mietausfall.

1 Antwort

Da hilft nur ein Blick in die Bedingungen.

Wenn der Ausfall belegbar ist (d.h. Vermietungen mussten storniert werden), sehe ich gute Chancen.

Einschränkung auf ortsübliche Miete müßte in den Bedingungen stehen, sonst kann sich die Versicherung nicht darauf berufen.

Ist irgendwo im Antrag/Vertrag dokumentiert, dass es sich um Ferienwohnungen handelt ?