was steht mir alles zu?

2 Antworten

bin azubi und kriege ab dem 1.8,Netto 652 ca

Dann kannst Du max. BAB beantragen, soweit letztendlich die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind - u.A. abhängig vom elterlichen Einkommen.

https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab

https://www.bafoeg-aktuell.de/berufsausbildungsbeihilfe/#Wie-hoch-ist-die-BAB

Wohngeldanspruch auf Verbindung mit einer Ausbildung besteht nicht, Deine Eltrern müssten Dir das Kindergeld weiterleiten.

U.U. können Deine Eltern Dich auf Naturalunterhalt verweisen.

Desweiteren - es zählt nicht nur die Dir zu Beginn seitens des Vermieters genannte "Warmmiete", sondern zum Ende einen Betriebsjahres erfolgt eine Nebenkostenabrechnung - und da können sich hinsichtlich steigender Kosten für Mieter unangenehme Nebenkostenzahlungen ergeben. Außerdem kommen weitere "Newbenkosten" - wie Internetanschluss/ Haushaltsstrom/ vom Vermieter geforderte Privathaftpflichtversicherung u. evtl. weitere Versicherungen hinzu.

Andri123  26.07.2023, 10:14

In der Bedarfsberechnung des BAB werden eben nur 360,-€ als Mietpauschale berücksichtigt, auch wenn die tatsächlichen Kosten höher liegen.

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Bab ist ein Auffüllbetrag, zu dem was du verdienst, was deine Eltern dir an Unterhalt schulden und deinem Kindergeld.

Deine Eltern sind dir bis Beendigung der ersten Ausbildung unterhaltspflichtig, google einfach mal Düsseldorfer Tabelle und schau nach, was deine Eltern dir zahlen müssten. Allerdings ist Eigenverdienst abzüglich 60€ auf die Unterhaltszahlung anrechenbar.

Ich weis nicht genau, was dir insgesamt zusteht, es waren mal knapp 900€, wenn du diese mit Unterhalt, Kindergeld und Eigenverdienst erreichst, wird dir kein BAB mehr zustehen.