was steht mir alles zu?
hey, ich möchte in meiner ersten wohnung ziehen,
bin azubi und kriege ab dem 1.8,Netto 652 ca
die wohnung in der ich ziehen möchte
500euro warm miete
55m2
wird die mir finanziert kann ich sie überhaupt kriegen wenn ich wohngeld oder so beantrage,
ich weiss nur das ich bab beantragen kann und kindergeld, wieviel bab kriegt man ca?
2 Antworten
bin azubi und kriege ab dem 1.8,Netto 652 ca
Dann kannst Du max. BAB beantragen, soweit letztendlich die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind - u.A. abhängig vom elterlichen Einkommen.
https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab
https://www.bafoeg-aktuell.de/berufsausbildungsbeihilfe/#Wie-hoch-ist-die-BAB
Wohngeldanspruch auf Verbindung mit einer Ausbildung besteht nicht, Deine Eltrern müssten Dir das Kindergeld weiterleiten.
U.U. können Deine Eltern Dich auf Naturalunterhalt verweisen.
Desweiteren - es zählt nicht nur die Dir zu Beginn seitens des Vermieters genannte "Warmmiete", sondern zum Ende einen Betriebsjahres erfolgt eine Nebenkostenabrechnung - und da können sich hinsichtlich steigender Kosten für Mieter unangenehme Nebenkostenzahlungen ergeben. Außerdem kommen weitere "Newbenkosten" - wie Internetanschluss/ Haushaltsstrom/ vom Vermieter geforderte Privathaftpflichtversicherung u. evtl. weitere Versicherungen hinzu.
In der Bedarfsberechnung des BAB werden eben nur 360,-€ als Mietpauschale berücksichtigt, auch wenn die tatsächlichen Kosten höher liegen.
Bab ist ein Auffüllbetrag, zu dem was du verdienst, was deine Eltern dir an Unterhalt schulden und deinem Kindergeld.
Deine Eltern sind dir bis Beendigung der ersten Ausbildung unterhaltspflichtig, google einfach mal Düsseldorfer Tabelle und schau nach, was deine Eltern dir zahlen müssten. Allerdings ist Eigenverdienst abzüglich 60€ auf die Unterhaltszahlung anrechenbar.
Ich weis nicht genau, was dir insgesamt zusteht, es waren mal knapp 900€, wenn du diese mit Unterhalt, Kindergeld und Eigenverdienst erreichst, wird dir kein BAB mehr zustehen.