Was sind steuerrechtlich gültige Einkommensnachweise für mein ausländisches Einkommen?

2 Antworten

Ich glaube, dass man für die Zuzugsbesteuerung eigentlich den Steuerbescheid aus der Ukraine vorlegen müsste. Da zum einen der Gewinn aus der Selbständigkeit erst mit dem Steuerbescheid festgestellt ist, dem Progressionsvorbehalt unterliegt und zum anderen die im Ausland zu zahlende Steuer angerechnet wird. Das ist wohl momentan etwas schwierig.

Ich würde mal beim Finanzamt anrufen. Vielleicht kannst Du eine Gewinn- und Verlustrechnung plus Kontoauszüge einreichen, und es gibt dann zunächst einen vorläufigen Bescheid.

Wie hättest Du Dir denn die steuerliche Situation in der Ukraine ohne Krieg vorgestellt, für das halbe Jahr Selbständigkeit in 2021?

Du musst ja in der Ukraine auch eine Steuererklärung, oder sogar Steuererklärungen (Umsatzsteuer, Einkommensteuer) einreichen.

Dafür müsstest Du doch eine Gewinnermittlung aus der Selbständigkeit erstellt ahben.

Diese Gewinnermittlung solltest Du dem Finanzamt hier zur Verfügung stellen.

Die Einkünfte aus der Selbständigkeit sind hier nicht steuerpflichtig, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt, also haben Einfluss auf den angewendeten Steuersatz.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986