Was sieht eine Kontrolle durch Jobcenter bei WG aus?
Hallo, ich wohne seit ca. zwei Monaten mit einer Bekannten in einer WG. Mein Antrag auf Bürgergeld und Mietanteil wurde bereits genehmigt. Nun standen letzte Woche zwei Kontrolleure des Jobcenters vor der Tür und wollten die Wohnsituation überprüfen. Da meine Mitbewohnerin nicht zuhause war, und ich mit einem unangemeldeten Besuch nicht einverstanden war, lies ich sie nicht rein und setzte mich mit der Leistungsabteilung in Verbindung, worauf ein weiterer angemeldeter Besuch vereinbart wurde. Die Wohnsituation stellt sich so dar, dass meine Mitbewohnerin das größere "Wohnzimmer" nutzt incl. Schlafsofaecke, PC Platz, Kleiderschrank, Fernseher, Essecke etc. Ich habe für mich das kleinere " Schlafzimmer " incl. Doppelbett, PC Platz, Kleiderschrank, Fernseher und großem Balkon. Die Lebensmittel sind im Kühlschrank genau getrennt, im Bad sind persönliche Dinge separiert, alle Kosten wie Miete, Nebenkosten, Internet werden exakt geteilt. Wenn ich hier die ganzen Kommentare lese, gehe ich davon aus, dass das Jobcenter uns auch als Haushaltsgemeinschaft einstufen will. Deshalb meine Frage: Was wird bei einer solchen Kontrolle gefragt, bzw. was wird in Augenschein genommen?
Vielen Dank für Tipps und Informationen
3 Antworten
Die gesamte Wohnsituation wird in Augenschein genommen und es wird bewertet, inwiefern diese als WG oder als Bedarfsgemeinschaft einzuordnen ist. Das ein Partner im Doppelbett und der andere dauerhaft auf einer Sofaecke schläft, wird man euch vermutlich nicht abnehmen.
sorry...ich will dir nicht zunahe treten...
aber alleine schon die Worte "Wohnzimmer"..."Schlafzimmer" irriitieren mich und lassen mich an deiner Darstellung zweifeln.
Jeder in der WG muß ein eigenes Zimmer haben mit abschliessbarer Tür...wenn das Wohnzimmer...wie oft... ohne Tür ist...ist es nicht eigenständig.
Das du schreibst...Doppelbett...irritiert mich da noch mehr.. warum baust du ein Bett nicht ab... dann würde da glaubhafter sein.
Im Kühl zählt keine trennlinie... sondern jeder hat ein eigenes Fach...auch irritiert mich das Badezimmer, warum stehen da "eure" Artikel...zumindest sollte im Badezimmer jeder ein eigenes Fach an der Wand haben oder was man als Taschen an der Tür anbringt...
Shampoo neben Shampoo geht garnicht...
so wirkt das jedenfalls halbwegs glaubhaft.
wenn also alleine das "Wohnzimmer" nicht einmal eine Türe abschliessbar hat, gilt das als gemeinsames Wohnzimmer...ist also nicht eigenständig
wie auch immer... dir bleibt ja immer noch der Widerruf ansonsten ist der Drops meiner Meinung nach gelutscht...
das war ja auch ganz und gar nicht bös gemeint...ist nur so.. war jahrelang durch meine exfreundin..in kontakt mit vielen, aber besuch hat noch niemand bekommen...vielleicht hat dich jemand gemeldet.. kann ja sein..ich persönlich würde das bett abbauen.. und nach dem besuch wieder aufbazuen... alles gute dir...
Sorry, ich würde das dem JC gem. deiner Schilderung nicht verübeln, wenn die Dir/euch das nicht abnehmen!!!!
..wie man erkennen kann, stehen die Worte Wohnzimmer und Schlafzimmer in Anführungszeichen, ich wollte damit zu verstehen geben, das eine Person das vom Architekten als "Wohnzimmer " geplante Zimmer und die andere Person das als "Schlafzimmer " geplante Zimmer nutzt..Es kann doch nicht sein, dass aufgrund moderner Raumplanung eine Wohnung nicht als WG genutzt werden kann. Letztlich ist ja mein Zimmer absperrbar, und den Antrag habe ja nur ich gestellt. Die Doppelbetthälfte kann man ja entfernen, wenns der "Wahrheitsfindung" dient... (obwohl auch mir das Recht auf Besuch zusteht)...und von "unseren Artikeln" im Bad war doch gar keine Rede im Text, da steht:...persönliche Dinge sind separiert, auf deutsch, getrennt!