Was gilt als Original-Unterschrift?

1 Antwort

Eine eigenhändige Unterschrift im engen rechtlichen Sinne muss immer mit einem Stift auf Papier erfolgen. Alles andere erfüllt im Zweifel keine Schriftformerfordernis nach § 126 BGB.

Soll du die Dokumente denn nur digital zurückschicken oder auch per Post? Im Zweifel einfach mal bei der zuständen Stelle nachfragen.

muss ich alles ausdrucken und dann wieder Einscannen?

Daran solltest du dich vielleicht schon mal gewöhnen, wenn du bei einer deutschen Behörde arbeiten willst, so etwas wird regelmäßig vorkommen.