Ist eine eingescannte Unterschrift auf einem Vertrag rechtsgültig?

2 Antworten

Ich gehe davon aus, dass ein eingescantes Dokument bei vielen Stellen nicht anerkannt wird. SOweit ich richtig informiert bin, muss man Verträge noch im Original zuschicken. Eine Scan reicht nicht. Evtl. zur Fristwahrung mit nachträglichem Versand des Originals, wie es beim Fax akzeptiert ist. Sicher bin ich mir allerdings nicht.

Die eingescannte Unterschrift kann nicht rechtsverbindlich sein, weil die Kombination aus Vertragstext und eingescannter Unterschrift von (fast) jedem Dritten produziert werden kann.

Ich kann Dir nur raten, das Formular original zu unterschreiben, vorab zu faxen oder einzuscannen und hinzumailen und das Original hinzuschicken.