Dispoerhöhung. Reicht die Unterschrift von einem Kontoinhaber?

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Bei einer Dispoerhöhung müssen zwingend beide Kontoinhaber unterschreiben, schließlich haften ja auch beide. Vielleicht erhöht dein Berater, wenn du guten Kontakt zu ihm hast, den Dispo trotzdem und du kannst die Unterschrift nachreichen.

Kommt darauf an, ob ihr ein Oderkonto = Einzelverfügungsberechtigung oder ein Undkonto = Gemeinsame Verfügungsberechtigung habt. Allerdings werden auch bei einem Undkonto oft schon diverse Vollmachten automatisch bei der Eröffnung erteilt. Am besten mal den Bankberater kurz anrufen.