Wie kann Immobilien-Bürgschaft und Schenkung, ggf. mit Nießbrauch sinnvoll kombiniert werden?

4 Antworten

Dröseln wir den Fall mal nach den Sachen auf, die Du nicht genannt hast.

Haus A. Du wohnst darin. zahlst Miete. Netto kalt 500,-? 600,-? ausreichend die 80.000,- Restschuld zu begleichen allemal. In der zweiten Wohnung wohnt der Eigentümer.

Haus B hat eine Restschuld von 800.000,- zu tragen. Wie hoch ist der Schuldendienst? Wie hoch sind die Mieteinnahmen? Anscheinend ist die Differenz ausreichend, dass der Eigentümer davon leben kann.

Bürgschaft für 800.000,- dafür Eigentum übertragen bekommen, aus dem Dir aber keine Einnahmen zufließen, weil die ja der Alteigentümer weiter haben möchte.

Ich würde erstmal die Einnahmen und Ausgaben prüfen.

Wenn es passt würde ich dem Eigentümer folgenden Vorschlag machen:

Er überträgt Dir beide Häuser. Du setzt ihm im Gegenzug eine Rente aus, die Du aus dem Überschuss des Hauses B tragen kannst. Dabei kannst Du die gesparte Miete abzüglich Schuldendienst für Haus A mit einkalkulieren.

RatsuchendOWL 
Fragesteller
 07.12.2016, 12:19

Vielen Dank Dir erstmal für die Antwort hierzu!

Ja, korrekt: Im Haus A zahle ich 600€ Kaltmiete. Davon wäre eine Restschuldbegleichung in annehmbarer Zeit möglich, das sehe ich auch so.

Haus B ist tatsächlich der Knackpunkt, keine Frage. Aktuell rechnet sich dieses Haus B tatsächlich allein über die Mieteinnahmen (die sind höher als die monatliche Belastung) und tatsächlich kann der Eigentümer davon leben. (und will das ja auch weiterhin tun).

Es ist also für die Bürgschaft, die da im Raume steht weniger eine Frage der Liquidität (aktuell trägt sich das Objekt ja selbst), sondern eher eine Frage der Sicherheit.

Deine Rechnung klingt durchaus auch gut.

Risikobetrachtung, die ich machen müsste wäre halt:
- Welche Investitionen brauchen Haus A und B in den nächsten 20 Jahren?
- Wie finanzier ich diese?

Im Grunde läuft diese Rechnung meines Erachtens auf eine Wette auf einen frühen Tod des Eigentümers von Haus A und B hinaus, so makaber das klingt. Je "früher" er stirbt, umso eher gelangen die Einnahmen von Haus B und die Vermietbarkeit von Haus A in meinen Einflussbereich, so dass ich demzufolge Modernisierung und Umbau dann entsprechend gestalten könnte.

In Summe fühlt sich dieses ganze Thema wie ein großes Risiko, aber auch wie eine recht große Chance an. Noch kann ich nicht so recht absehen, ob man das in ein Konstrukt fassen kann, was da eine gute Balance halten würde...

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Snooopy155  07.12.2016, 20:45

Kaufen ist allemal besser als erben, denn die Erbschaftssteuer wird hier letztendlich immer kräftig zu Buche schlagen. Wenn noch ein Zuckerl zur Überzeugung benötigt wird, kann man ja über ein zusätzliches Wohnrecht nachdenken. Wichtig wäre aber immer, dass bei der Finanzierung eine Bank mitmacht, denn der bisherige Eigentümer stellt dann ja keine Sicherheiten mehr.

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"Ich fürchte die Danaer selbst wenn sie Geschenke bringen"

Das ist die Story mit dem trojanischen Pferd!

Fangen wir mal mit dem Alter des Vermieters an: Als Mann von 60 Jahren hat er die Chance noch 20 bis 30 Jahre zu leben. Das sehe ich nicht als "mittelfristig" sondern schon recht lang an.Wenn Du "Pech" hast, überlebt der Dich vielleicht noch. Die Hoffnung auf ein Erbe würde ich nicht gerade ins Zentrum der Überlegungen stellen.

Das Haus B ist nicht nur hoch belastet, Du sollst offenbar über den versprochenen Hälfteanteil hinaus für die Gesamtforderung bürgen. Was ist, wenn der Vermieter die Raten nicht mehr zahlen kann?  Sofern sich der Schätzwert bei einer Zwangsversteigerung nicht realisieren läßt, bist Du ruiniert.

Und das Haus A? Wenn der Wert schlecht zu schätzen ist, dann vermute ich mal, daß das Haus in Richtung Klapperkasten geht. Als Eigentümer liegt es dann an Dir, alles zu richten. Wovon willst Du das bezahlen? Miete bekommst Du weder aus Haus A noch aus Haus B, jedenfalls zu Lebzeiten des Vermieters nicht. Bis sich das ändern könnte, kann sehr viel Zeit vergehen, siehe oben.


RatsuchendOWL 
Fragesteller
 07.12.2016, 12:26

Vielen Dank für Deine Antwort und die vorsichtigen Worte. Ja, es könnte sich durchaus als trojanisches Pferd entpuppen, dieses Konstrukt, da bin ich bei Dir.

In einem anderen Kommentar habe ich eben noch ergänzt, dass es sich in Summe als Wette auf die Lebensdauer des Eigentümers aktuell anfühlt. Je "früher" er stirbt, umso rentabler würde für mich dieses Konstrukt. Und das wiederum fühlt sich schon irgendwie falsch an.

Ich glaube, ich habe mich auch ungeschickt ausgedrückt: Die Finanzierung des Hauses B trägt sich derzeit selbst, es geht also weniger um Liquidität als um Sicherheit. Aber klar, wenn modernisiert/investiert werden muss, ist die Frage, woher das Geld dafür kommen kann. Und ja, wenn das Haus B eines Tages unter Kreditwert verkauft werden müsste, hätte ich das Ding ziemlich in den Sand gesetzt.

Und nun, es wäre ja in meinem Gedankengang nicht "Hoffnung auf Erbe", sondern "direktes Erbe", also "Schenkung" und zwar zum aktuellen Zeitpunkt, nicht irgendwann in der Zukunft.

Haus A ist nicht Kategorie Klapperkasten, aber ist individuell umgebautes ehemaliges Bauernhaus auf recht großem Grundstück. Da hat gewiss noch kein Immobiliengutachter drauf geschaut. Es ist gut intakt und okay, bietet aber auf der Gesamtfläche (alte Scheunen etc.) noch Potenzial/Arbeit, wie man das auch sehen mag...

Danke Dir für Deine Einschätzung und Warnung, das hilft mir schonmal weiter. Aktuell fühlt es sich noch gleichzeitig als Chance und als Risiko an. Daher tüftel ich da noch ein wenig dran rum... :-)

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Schenkung bedeutet in diesem Fall immer, dass nur 20 000 € Freibetrag vorhanden sind.

Die andere Frage ist, ob der Bank Deine Bonität ausreicht um die Bürgschaft zu übernehmen.

Persönlich würde ich mich fragen, ob ich bereit wäre für 800 000 € zu bürgen, denn Sicherheiten in dieser Höhe wirst Du von dem alten Herrn nicht bekommen können.

Niesbrauch ist steuerlich für beide Parteien wenig hilfreich - der eine hat die Kosten, kann sie aber nicht geltend machen, weil er nicht der Eigentümer ist und der andere kann die Afa nicht nutzen, denn er generiert keine Einkünfte.

RatsuchendOWL 
Fragesteller
 06.12.2016, 22:57

Hallo snoopy155,

Danke Dir für Deine schnelle Antwort!

Nun, ohne Bürgschaft oder sonstige Querfinanzierung wird der Vermieter vermutlich seine Immobilie (B) nicht halten können. Bestenfalls nur Immobilie (A), die ich ja auch grad als Mieter bewohne. Damit wäre allerdings auch sein Einkommen futsch und er fiele in die Grundsicherung (?)...

Also zunächst aus Perspektive Vermieter gefragt: Was wäre ein sinnvoller Schritt?

Und aus meiner Perspektive: Gibt es eine sinnvolle Möglichkeit der Zusammenarbeit (komplett frei herumgesponnen), bei der er seine Einkünfte sichert und ich quasi zum Ausgleich effizient die Objekte erbe?

Oder ergibt das in Summe eher keinen Sinn, hier weiter zu tüfteln?

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Snooopy155  06.12.2016, 23:19
@RatsuchendOWL

Es gibt für solche Fälle Berater - dazu gehöre ich sicher nicht. Aber es werden sich bestimmt noch Forumsmitglieder zu Wort melden, die das Ganze aus einem anderen Blickwinkel einschätzen.

Mir gibt halt zu denken, dass die bisherige Bürgin aussteigen will - da kann die Scheidung nicht die alleinige Ursache sein und jetzt wird noch nachgeschoben, dass das Objekt möglicherweise nicht gehalten werden kann - also besteht Bedarf an zusätzlicher Liquidität.

Daher sollte dies von einem Experten bewertet werden, dem man dann auch seine persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegt.

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RatsuchendOWL 
Fragesteller
 07.12.2016, 12:30
@Snooopy155

Danke Dir weiterhin!

Nun, klar, der Ausstieg der bisherigen Bürgin gibt mir auch zu denken. Aber da ist auch viel Emotionalität im Spiel, das kann ich noch nicht beurteilen.

Bzgl. des Bedarfs an zusätzlicher Liquidität habe ich mich vermutlich falsch ausgedrückt: Das Objekt trägt sich aktuell selbst, einer Bank fehlt da allerdings die zusätzliche Sicherheit, wenn die Ex-Frau da jetzt rausgehen würde. Weniger ein Liquiditätsproblem, wie mir scheint. Allerdings: Wenn Investitionen notwendig würde, wäre natürlich auch Geld notwendig und dann bleibt es spannend, woher dieses dann käme. Das müsste natürlich geklärt sein...

Expertencheck ist gut. Aber die Frage ist ja irgendwie teilweise eine Finanzierungs- teilweise eine Erbrechts- und teilweise sonstiges Immobilienrechts-Frage. Da bin ich ja vermutlich sowohl beim Finanzberater wie auch beim Rechtsanwalt jeweils nur halb richtig, oder?

Danke und Herzliche Grüße!

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Also erst einmal muss wirklich das Zahlenwerk aufgearbeitet werden.

Wie viel ist das Haus A bzw. Haus B  (und man kann immer ein Haus bewerten auch das Haus A - durch einen Gutachter) 

 wert. Wie ist die Vermietsituation also einerseits die aktuellen Einnahmen als auch die Darlehens- und Ausgabenseite mit Zinsbindung, Zinsen, Tilgung usw.. Dann gehört natürlich auch Deine  eigene Miete in die Einnahmen und Ausgabenrechnung.

Für die Nachhaltigkeit der Geschichte gehört dann auch eine Betrachtung der Frage in wie weit zukünftig vermietet werden kann und welche Kosten durch Renovierungen usw. in planbarer Zukunft anfallen. Also eigentlich alles was Du auch tun müsstest wenn Du die beiden Objekte kaufen würdest.

So diesem Wert (Preis abzgl. Kredite)stehen zwei Wünsche des aktuellen Eigentümers gegenüber: Ein Wohnrecht und eine Rente.

Den Wert einer Rente ist leicht zu ermitteln: Man fragt einfach eine Lebensversicherung nach den Kosten für eine sofort beginnende Rente für einen Mann vom Alter x. Dann hat man den Betrag den man bei einer Versicherung hinlegen muss. Das müsste man schon mal als zusätzliche Last den Immobilien anrechnen. Und dann kommt noch das Wohnrecht. Da es von der Ausgestaltung abhängt ist es nicht so einfach zu kalkulieren. Eigentlich ist es eine Rente. Aber das Wohnrecht wird mit der Zeit immer teurer weil keine Mietsteigerungen erfolgen auch die Frage der Nebenkosten (enthalten oder nicht) spielen eine Rolle. Außerdem hat das Wohnrecht noch den Nachteil der schlechten Verwertbarkeit also müsste der Gutachter das in das Gutachten für das Haus A einfliessen lassen.

Insgesamt sehe ich aber bei den derzeitgen Zahlen keinen Nutzen für Dich sondern nur ne Menge Arbeit und Risiken.

Weil eigentlich hat der Vermieter nur ein Mietshaus im Wert von 200.000 Euro (1 Mio abzgl. Schulden) und das wird nach Kosten, Rückzahlungen nicht viel bringen sondern ist eher ein Risiko in Bezug auf Vermietbarkeit usw. Wenn Du hier einsteigen solltest dann eher "ich kaufe das und gebe Dir eine Rente". Dann hast Du die Möglichkeit auch das Objekt zu renovieren zu verkaufen oder sonst was draus zu machen. Ansonsten habt ihr immer unterschiedliche Meinungen über was mit dem Haus passieren soll. Seine Motive sind immer : Möglichst viel Geld sofort rausholen und Deine Motive sind dauerhaft eine gutes Objekt zu haben und auch mal ein Jahr zu investieren weil es dann Nutzen für die nächsten  Jahre bringt. Also eine Partnerschaft mit 50:50 kann hier nur in die Hose gehen.

So und dann bleibt noch das Haus A. Tja mit einem Wohnrecht für den Vermieter würde ich das Ding nicht mal mit der Zange anfassen. Keine Möglichkeit zu verwerten (oder sehr schlecht), auch hier unterschiedliche Interessen bei Investitionen, Gartengestaltung, Ausgaben oder sonstiges. Da wäre mir eine klare Miete sicherer und lieber.

Also ich tendiere zu @Privatier59 würde mir ab die Mühe machen und mal das Zahlenwerk aufbereiten.

detlef32  07.12.2016, 14:29

Ach habe ich ja noch vergessen:

Natürlich keinen Nießbrauch oder ähnliche Konstruktionen. Irgend jemand muss der Boss sein. Also entweder Kauf mit Rente oder Geld oder gar nix. 

Auch natürlich keine Bürgschaft für einen Kredit bei dem man nicht mit oder selbst bestimmen kann wie er denn verlängert, zurückgezahlt oder was auch immer passieren soll und wo man keinen Einfluss auf das Sicherungsobjekt und auch nicht auf die Einnahmen und Ausgaben hat die zur Tilgung/Zinszahlung verwendet werden sollen. 

Weil die Bank kann einfach bei Nichtzahlung von Zinsen und Tilgung von Dir Geld verlangen. Ob der Hauptschuldner nun Geld hat oder nicht - und dieses Geld dann vom Hauptschuldner zu holen bedeutet wieder einen Prozess mit 2-3 Jahren Dauer, Gerichts und Rechtsanwaltskosten und unbestimmten Ausgang.

Also auf keinen Fall - niemals, never.

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RatsuchendOWL 
Fragesteller
 07.12.2016, 14:36
@detlef32

Hallo Detlef32,
Vielen Herzlichen Dank Dir für Deine Einschätzung und die Erläuterung. Das bringt mir auch nochmal etwas Klarheit in die ganze Geschichte und verstärkt -berechtigterweise- meine Sorgen.

In Summe kommt mir das Konstrukt zunehmend mehr risiko- als nutzenbehaftet vor.

Werde mal alle Zahlen in Erfahrung bringen und eine Kalkulation kritisch schärfen. Der Tipp mit der Lebensversicherung ist gut, das werde ich mal probieren...

Herzlichen Dank und Beste Grüße!

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