Vorzeitige Abreise aus der Ferienwohnung

2 Antworten

Sie haben allenfalls einen Anspruch auf Eure ersparten Kosten (Recht: D), also auf ein paar kWh Strom und m³ Wasser/Abwasser.

Wenn Ihr die Wohnung anderweitig vermieten könnt, dann müßt Ihr einen Minderpreis nicht akzeptieren, sondern könnt diesen von dem zu erstattenden Preis abziehen. Einen etwaigen Mehrpreis müßt Ihr hingegen nicht auskehren.

Wenn die ohne Mängelrüge ausziehen nein.

Ihr könnt aber sehr nett sein, die Wohnung wieder als frei melden (an die Zimmervermittlung usw.) und denen etwas erstatten, wenn die Wohnung für einen Teil des Zeitraumes noch vermietet werden kann.