Miete "teilen" mit altem Mieter bei Umzug?

3 Antworten

Was heißt denn schon "üblich". Das ist alles eine Frage der Vereinbarung. Sollen die Vormieter doch froh sein, dass sie die Renovierung nicht am Hals haben.

Entweder zieht ihr zum vereinbartem Termin ein und schuldet dann die Miete dem Vermieter oder ihr zieht eher ein und zahlt anteilig eurer Nutzung die bezahlte Miete eurem Vormieter.

Beim 31.08. wären das 1/30 seiner Miete, nicht die Hälfte - eine derart "übliche Reglung" gibt es nicht, es gilt vielmehr taggenau Erstattung :-O

G imager761

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Die waren sehr hilfreich! Wir werden also nicht darauf eingehen und vertragsgemäß einziehen. Einen schönen Abend noch!