Tips zum Übergabeverzug einer Eigentumswohnung?


01.08.2023, 18:10

@undertakerOWL

5 Antworten

Was im Notarvertrag steht, ist das eine!

Aber, wenn Du mit dem Verkäufer sprichst, was spricht denn dagegen, dass dieser dir bereits die Schlüssel gibt?

Dann gibt es zwar immer noch eine Verzögerung, aber kein Schaden!!!!

IchBraucheTips 
Fragesteller
 03.08.2023, 07:35

Der Verkäufer möchte das nicht da die Notare abraten den Schlüssel zu übergeben bevor die Kaufpreiszahlung durch ist.

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Alarm67  03.08.2023, 08:23
@IchBraucheTips

Wieso Notare?

Bei mir war es immer nur einer!

Und Dein Kommentar hört sich danach an, als wenn der Notar/der Verkäufer noch keine Bestätigung Deiner Bank hat!?

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Was steht denn zum Thema im Vertra, dass die Kaufpreis zahlung nicht rechtzeitig erfolgt ist und was passiert, wenn der Verkäufer nicht rechtzeitig für Lastenfreistellung sorgt?

Es wundert mich etwas, dass Jemand einen Kredit vollständig tilgt, aber sich die Löschungsbewilligung nicht geben lässt, zumindest nicht, wenn er verkaufen will udn somit weiß, dass er es dafür braucht.

Ich würde ihm vorschlagen, dass Geld beim Notar auf Notaranderkonto zu hinterlegen udn gegen die Löschungsbewilligung auszuzahlen und er soll dann die Wohnung unverzüglich übergeben.

Ersatzweise sage ihm, was die Verzögerung kostet (Bereistellungszinsen, die Du für Deine Finanzierung zahlen musst, die Miete, die Du noch zahle musst, ggf. Einlagerungskosten für Deine Möbel, wenn Du räumen musst usw. usw) Dafür haftet er nämlich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
IchBraucheTips 
Fragesteller
 02.08.2023, 07:31

Zum ersten Absatz: da steht gar nichts zu einer Verzögerung.

Zum zweiten Absatz: er wusste nicht dass er das vorab machen konnte.

Ich werde mich zu dem dritten und vierten Absatz heute nochmal an den Notar wenden. Danke dafür :) Ich hab aber das Gefühl er arbeitet mehr für den Verkäufer als für mich. Obwohl ich ihn ja zahlte.

Ich finde der Vertrag wurde vom Notar etwas falsch aufgesetzt.

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wfwbinder  02.08.2023, 07:42
@IchBraucheTips
Ich finde der Vertrag wurde vom Notar etwas falsch aufgesetzt.

Der Notar darf in der Sache nicht beraten, nur beurkunden.

Man muss ihm genau sagen, was man will. Das Problem, Laien wissen nicht, was alles passieren kann.

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass im KV steht, dass die Übergabe am 07.08. stattfindet. Vielmehr wird da sinngemäß stehen, dass die Übergabe am 07.08. erfolgt, sofern bis dahin alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Vorlage der Löschungsbewilligung ist eine Voraussetzung. Für eine Verzögerung durch die Bank wirst du schwerlich jemanden haftbar machen können. Zudem sind gerade in allen Bundesländern Sommerferien, was durchaus erklärt, dass solche Vorgänge länger dauern können.

Was steht denn überhaupt im Vertrag zu Verzögerungen bei der Übergabe?

UndertakerOWL  01.08.2023, 19:36

In dem nachgelieferten Auszug geht es um die Räumung. Hat der VK denn die Wohnung geräumt? Falls ja, kannst du keine Ansprüche geltend machen.

Du schreibst ja selbst, dass du noch gar zahlen konntest. Dem Notar liegen also noch nicht alle Dokumente vor, die zur Fälligkeitsmitteilung benötigt werden. Solange das nicht erledigt ist, kann man da aus meiner Sicht leider nichts machen.

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IchBraucheTips 
Fragesteller
 02.08.2023, 07:27

Ja die Wohnung ist geräumt. Er ist letzte Woche ausgezogen.

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Es ist Sache des Verkäufers, rechtzeitig für die Lastenfreistellung zu sorgen, schließlich hat er für die im Grundbuch eingetragenen Rechte zu beseitigen (§ 442 BGB)

Üblicherweise wird der Notar beauftragt, die Löschungsunterlagen einzuholen. Die Veräußerung berechtigt auch den Eigentümer zur vorzeitigen Vertragsauflösung.

Dass die Bank nicht in der Lage sein soll, innerhalb der nächsten Wochen tätig zu werden, hast du nicht begründet. Reicht der Kaufpreis überhaupt zur Vollbefriedigung der Bank aus?

Lass dir vom Notar den wahren Hinderungsgrund erklären und einen Weg aufzeigen, wie die Kuh vom Eis zu bringen ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
IchBraucheTips 
Fragesteller
 01.08.2023, 18:05

Die DSL Bank sagte heute am Telefon: Warten Sie mal mit Wochen statt mit Tagen weil unsere IT umzieht. Da geht alles drunter und drüber.

Das Darlehen ist bereits getilgt. Schon seit 2020. Es geht nur noch um die Löschung die der Verkäufer längst vor dem Verkauf hätte beantragen sollen.

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Aus Kulanz könnte Dir schon der Schlüssel vorab ausgehändigt werden , ist die Wohnung unbewohnt