Vor 11 Jahren habe ich meinen Mietern einige Möbel, Lampen überlassen? Wer muss diese Möbel jetzt bei Auszug der Mieter entsorgen? Vermieter oder Mieter?

4 Antworten

Im Zweifel, wenn nicht anders geregelt, sind diese Möbel Bestandteil der angemieteten Wohnung und verbleiben drin, wenn die Mieter ausziehen! 😜😁😎

Das hängt ganz davon ab, was man unter "überlassen " zu verstehen hat.

Das kann ja sowohl eine Schenkung sein wie auch eine Überlassung zur kostenfreien Nutzung.

Gibt es dazu schriftlich festgehaltene Vereinbarungen?

Falls nicht muss man überlegen, was die Parteien denn gewollt hatten. Es dürfte nicht anzunehmen sein, dass da etwas verschenkt werden sollte. Dann hätte es im schlimmsten Fall ja sein können, dass der Mieter gleich wieder auszieht und die Wohnung keinerlei Beleuchtung aufweist.

Im Zweifel bleibt das Räumen jetzt am Vermieter hängen.

Soweit Du Deinen Mietern Mobiliar überlassen hast, so müssen diese Sachen nicht durch die Mieter entsorgt werden, soweit dies nicht explizit vertraglich festgehalten wurde.

Wie die anderen bereits richtig schreiben, ist die kostenfreie Überlassung von Einrichtungsgegenständen in einer Wohnung in der Regel keine Eigentumsübertragung. Das bedeutet, dass der Mieter diese Gegenstände nach Auszug in der Wohnung lassen muss. Du hast quasi eine teilmöblierte Wohnung vermietet. Es sei denn, du hast im Mietvertrag die Schenkung der Möbel an den Mieter erklärt. Hast du aber nichts erwähnt, muss der Mieter davon ausgehen, dass dir die Sachen weiterhin gehören.